Nutzung von CATCH für Einfuhranmeldungen und Wiederausfuhranmeldungen
CATCH ist ein von der Europäischen Union (EU) entwickeltes, digitales Informationsmanagementsystem, das der Verhinderung von illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU-Fischerei) dient. Das System ermöglicht ein EU-weit einheitliches Anmeldungsverfahren für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 (IUU-Verordnung) fallen. Es soll einen vereinfachten und papierlosen Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen allen Beteiligten innerhalb und außerhalb der EU ermöglichen.
Seit dem 10. Januar 2026 sind die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten sowie Wirtschaftsbeteiligte auf Grundlage der Verordnung (EU) 2023/2842 zur Nutzung von CATCH für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen verpflichtet. CATCH kann ebenfalls von Behörden und Wirtschaftsbeteiligten aus Nicht-EU-Ländern genutzt werden, sodass ein direkter, schneller und digitaler Dokumentenfluss vom Ursprungsort des Fischereiprodukts zum Auslieferungsort in der EU gewährleistet wird.
Meldungen
Anbindung von CATCH an CERTEX
Eine Anbindung von CATCH an CSW-CERTEX ist für Januar 2028 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die Zollbehörden automatisiert die Entscheidung der BLE über die Genehmigung oder Ablehnung von Einfuhranmeldungen und Wiederausfuhranmeldungen.
Rechtsgrundlagen
Leitfäden
Weiterführende Informationen
- Europäische Kommission: Bekämpfung der Illegalen Fischerei
- Frequently Asked Questions - What is new in the EU catch certification scheme after the amendment of the EU IUU regulation (December 2025)
- Hilfeseite der DG SANTE zur Nutzung von TRACES NT (Grundlage zur Nutzung von CATCH)
- FAQ der EU zur Nutzung des EU Logins