Fischereiunterstützung
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert betroffene Fischereiunternehmen in bestimmten schwierigen Lagen mit kurzfristigen finanziellen Hilfen.
Die Betriebe der Seefischerei befinden sich unter anderem aufgrund des 2021 vollzogenen Austritts des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union und durch die Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine in einer kritischen Lage. Reduzierte Fangmöglichkeiten und der zunehmende Verlust von Fischereiflächen durch den Ausbau von Windparks sowie die Ausweisung von Meeresschutzgebieten mit umfangreichen Beschränkungen der Fischerei stellen die Fischerei vor eine Vielzahl von Herausforderungen.
Auf der Grundlage von Förderrichtlinien unterstützt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) im Rahmen der dafür zur Verfügung gestellten Ausgabemittel betroffene Fischereiunternehmen mit kurzfristigen finanziellen Hilfsmaßnahmen.
Für die Durchführung und Abwicklung dieser Sondermaßnahme ist die BLE zuständig.
- Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor (EFF) im Rahmen der Mittelverwendung aus § 58 Absatz 2 Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
- Kleinbeihilfe Fischerei 2026
- Kleinbeihilfe für Fischereiunternehmen im Rahmen der BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen
- Liquiditätshilfe aus der Brexit-Anpassungsreserve
