Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Handelsbezeichnungen

Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur

Die BLE ist gemäß der Fischetikettierungsverordnung vom 15. August 2002 zuständig für die Erstellung, Pflege und Aktualisierung eines Verzeichnisses der Handelsbezeichnungen der Fischarten.

Rechtsgrundlagen

Die Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (GMO) ist seit dem 1.1.2014 gültig. Das Kapitel IV mit den Verbraucherinformationen trat am 13.12.2014 in Kraft. Damit werden neue, ergänzende Angaben bei der Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen verlangt.

Für eine korrekte Etikettierung müssen die Handelsbezeichnung der Art, der wissenschaftliche Name, die Produktionsmethode, das Fanggebiet, die Fanggerätekategorie und bei bestimmten Produkten der Hinweis, ob das Erzeugnis aufgetaut wurde, angebracht werden.

Die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen (Fischetikettierungsgesetz - FischEtikettG) vom 01. August 2002 (BGBl. I, Nr. 55, S. 2980 vom 8. August 2002) und die Verordnung zur Durchführung des Fischetikettierungsgesetzes (Fischetikettierungsverordnung - FischEtikettV) vom 15. August 2002 (BGBl. I, Nr. 60, S. 3363 vom 27. August 2002) erfolgt.

Die Änderung bestehender oder Aufnahme neuer Handelsbezeichnungen in das Verzeichnis sowie die Festlegung vorläufiger Handelsbezeichnungen ist bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 532, Haubachstr. 86, 22765 Hamburg zu beantragen. In dem Antrag sind der Name und die Anschrift des Antragstellers sowie ein begründeter Formulierungsvorschlag für die beantragte Handelsbezeichnung anzugeben.

Hinweis: Die Vermarktung nachfolgend aufgeführter Arten kann zum Beispiel nach artenschutzrechtlichen oder Bestandserhaltungsvorschriften unzulässig sein.

Verzeichnisse

Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur (deutsch-lateinisch) (PDF, 311 KB, Nicht barrierefrei)
Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur (lateinisch-deutsch) (PDF, 234 KB, Nicht barrierefrei)
Vorläufige Handelsbezeichnungen der Fischerei und Aquakultur

Online-Antrag

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Vergabe einer Handelsbezeichnung direkt bei der BLE online zu stellen.

Um einen Antrag online zu stellen, benötigen Sie:

  • Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel – jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Die seit dem 1. November 2014 verfügbare AusweisApp2. Frühere Versionen sind nicht nutzbar.
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.

Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung Ihres Antrages werden die folgenden Daten aus Ihrem Personalausweis genutzt:

  • Vorname(n)
  • Nachname
  • ggf. Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift

Zum Online-Antrag

Merkblatt zum Antrag auf eine Handelsbezeichnung  (PDF, 323 KB, Nicht barrierefrei)

Merkblatt an den Antragsteller für ein neues Fischereierzeugnis  (PDF, 106 KB, Nicht barrierefrei)

Wir empfehlen Ihnen, den online ausgefüllten Antrag für Ihre Unterlagen zu speichern.

Weiterführende Informationen