CATCH-Systemausfall
Für den Fall, dass CATCH nicht verfügbar ist, können Sie auf ein alternatives Anmeldeverfahren zurückgreifen. Bie beachten Sie: Sobald Catch wieder zur Verfügung steht, müssen die Einfuhranmeldungen nachträglich in CATCH angemeldet werden.
Das Vorgehen bei einem Ausfall von CATCH regelt Durchführungsverordnung 2025/1522 der Kommission.
Bitte beachten Sie, dass entsprechend Art. 6a, Abs. 9 eine Anmeldung außerhalb von CATCH zwar zulässig ist, sollte CATCH nicht verfügbar sein. Allerdings ist der Anmelder verpflichtet, die Anmeldung in CATCH nachzuholen, sobald das System wieder erreichbar ist. Die alternative Anmeldung bei einem technischen Ausfall ersetzt also nicht die Anmeldung in CATCH.
Die BLE stellt Ihnen für einen Ausfall von CATCH ein Ersatzformular zur Verfügung. Dieses ist ausschließlich bei einem technischen Ausfall von CATCH oder bei einem technischen Ausfall auf Seiten der BLE zu verwenden. Das Ersatzformular dient in Verbindung mit dem Fax-Sendebericht und den dazugehörigen Dokumenten zur Vorlage bei der Zolldienststelle zum Zweck der Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr.
Bitte beachten Sie, dass missbräuchlich mit dem Ersatzformular getätigte Einfuhranmeldungen von der BLE aufgehoben und beim Zoll gesperrt werden.
Über geplante Zeiten der Nichtverfügbarkeit von CATCH sowie über deren Dauer und Grund können Sie sich hier informieren.