Registrierung für das System CATCH
Für die Anmeldung von Fischeinfuhren, die unter die IUU-Verordnung fallen, ist eine Registrierung im System CATCH notwendig. Informationen hierfür hat die Kommission bereitgestellt. Hilfestellungen finden Sie auch in einer BLE-eigenen Anleitung.
Eine Registrierung für CATCH ist ab sofort möglich. Sollten Sie bereits eine Zugangsberechtigung für Ihr Unternehmen in CATCH beantragt haben, bitten wir Sie um ein wenig Geduld.
Als deutsche Behörde kann die BLE nur in Deutschland ansässige Unternehmen als Nutzer in CATCH freischalten. Sofern sich der Sitz Ihres Unternehmens außerhalb Deutschlands befindet, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde des jeweiligen EU-Mitgliedsstaats.
Anleitungen, Links und weiterführende Informationen
Hier finden Sie eine BLE-eigene Anleitung zum Registrierungsablauf. Außerdem können Sie die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Anleitungen nutzen. Durch die Verwendung des EU-Übersetzungstools werden Ihnen die Informationen in die deutsche Sprache übersetzt.
Die EU-Kommission hat zur Einführung von CATCH verschiedene Step-by-Step Videos bereitgestellt. Für zusätzliche Informationen rund um den Registrierungsprozess empfehlen wir Ihnen das Webinar 1 "Overview of TRACES, Introduction to CATCH, Getting started, Validation procedure".