Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Nutzung von CATCH für Einfuhranmeldungen und Wiederausfuhranmeldungen

CATCH ist ein von der Europäischen Union (EU) entwickeltes, digitales Informationsmanagementsystem, das der Verhinderung von illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU-Fischerei) dient. Das System ermöglicht ein EU-weit einheitliches Anmeldungsverfahren für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 (IUU-Verordnung) fallen. Es soll einen vereinfachten und papierlosen Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen allen Beteiligten innerhalb und außerhalb der EU ermöglichen. 

Seit dem 10. Januar 2026 sind die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten sowie Wirtschaftsbeteiligte auf Grundlage der Verordnung (EU) 2023/2842 zur Nutzung von CATCH für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen verpflichtet. CATCH kann ebenfalls von Behörden und Wirtschaftsbeteiligten aus Nicht-EU-Ländern genutzt werden, sodass ein direkter, schneller und digitaler Dokumentenfluss vom Ursprungsort des Fischereiprodukts zum Auslieferungsort in der EU gewährleistet wird.

Meldungen

Servicezeiten und Fristen  

Die Einfuhr von Fischereierzeugnissen muss fristgerecht über CATCH bei der BLE angemeldet werden. Bitte beachten Sie dabei auch unsere Servicezeiten. Grundsätzlich gilt: Im Interesse einer zügigen Abwicklung sollten Sie Ihre Anmeldung so früh wie möglich erstellen. Weiterlesen: Servicezeiten und Fristen   …

Registrierung für das System CATCH

Für die Anmeldung von Fischeinfuhren, die unter die IUU-Verordnung fallen, ist eine Registrierung im System CATCH notwendig. Informationen hierfür hat die Kommission bereitgestellt. Hilfestellungen finden Sie auch in einer BLE-eigenen Anleitung. Weiterlesen: Registrierung für das System CATCH …

Anleitungen und Vorlagen

Zu Schulungszwecken hat die EU-Kommission Anleitungen zur Einfuhr, Wiederausfuhr, Ausfuhr und Einfuhranmeldung sowie verschiedene Videotutorials bereitgestellt. Die Anleitungen sind in jeder EU-Sprache abrufbar. Die Videos sind nur in englischer Sprache verfügbar. Weiterlesen: Anleitungen und Vorlagen …

Rundschreiben CATCH

Hier halten wir Sie auf dem Laufenden: Sie finden unsere laufenden BLE-Rundschreiben zu aktuellen IUU-Themen und CATCH. Falls Sie noch nicht in unseren E-Mail-Verteiler aufgenommen wurden, schreiben Sie uns gerne. Weiterlesen: Rundschreiben CATCH …

Gebührenerhebung

Zum 01. Juli 2026 ist die "Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMLEH" in Kraft getreten. Mit diesem Datum gilt für die IUU-Kontrolle der Anmeldungen von Fischereierzeugnissen ein neuer Gebührensatz. Weiterlesen: Gebührenerhebung …

CATCH-Systemausfall

Für den Fall, dass CATCH nicht verfügbar ist, können Sie auf ein alternatives Anmeldeverfahren zurückgreifen. Bie beachten Sie: Sobald Catch wieder zur Verfügung steht, müssen die Einfuhranmeldungen nachträglich in CATCH angemeldet werden. Weiterlesen: CATCH-Systemausfall …

Anbindung von CATCH an CERTEX

Eine Anbindung von CATCH an CSW-CERTEX ist für Januar 2028 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die Zollbehörden automatisiert die Entscheidung der BLE über die Genehmigung oder Ablehnung von Einfuhranmeldungen und Wiederausfuhranmeldungen.