Zucker
Das Bundeszentrum für Landwirtschaft (BZL) publiziert Daten über die Herstellung, die Verwendung und den Verbrauch von Zucker und Glukose in Deutschland. Im Zeitraum der rund 100 Tage dauernden Kampagne wird in den Monatsmeldungen zusätzlich über die Zuckerrübenverarbeitung berichtet.
- Pro-Kopf-Verbrauch Zucker: 33,2 Kilogramm pro Person
- Prozentual weniger Zucker für Nahrungszwecke, mehr für die Industrie
- Monatsberichte und Schlussberichte der Zuckerkampagnen
- Monatsberichte Zuckererzeugung, Zuckerabsatz und Zuckerbestände
- Weißzucker-Erzeugerpreisindex der Zuckerfabriken
- Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
- Versorgungsbilanzen
- Bericht Markt- und Versorgungslage Zucker
Die Meldungen in den Kampagnenmonaten enthalten Angaben über
• die Anlieferungs- und Verarbeitungsmengen von Zuckerrüben,
• den durchschnittlichen Zuckergehalt sowie den Schmutzanhang der Rüben sowie
• die Herstellungsmengen von Zucker.
Pro-Kopf-Verbrauch Zucker: 33,2 Kilogramm pro Person
Zuckerfabriken in Deutschland stellten im Wirtschaftsjahr 2024/ 25 4,7 Millionen Tonnen Zucker her – fast zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Die Inlandsverwendung stieg ebenfalls um fast zehn Prozent. Damit standen rechnerisch pro Person 33,2 Kilogramm Zucker zur Verfügung; 2023/24 waren es 31,1 Kilogramm. Das zeigen die vorläufigen Zahlen der Versorgungsbilanz Zucker des BZL.
Grund für die gestiegene Herstellungsmenge war eine deutlich höhere Erntemenge an Zuckerrüben, die im Jahr 2024/ 25 bei 36,7 Millionen Tonnen lag (2023/24: 31,6 Millionen Tonnen). Diese sorgte, trotz niedrigerem Zu-ckergehalt pro Rübe, für den Anstieg der Herstellungsmenge um rund 400.000 Tonnen.
Prozentual weniger Zucker für Nahrungszwecke, mehr für die Industrie
Die Menge an Zucker, die für die inländische Verwendung zur Verfügung stand, betrug im Wirtschaftsjahr 2024/25 rund drei Millionen Tonnen. Davon wurden im Berichtsjahr 90 Prozent für Nahrungszwecke verwendet (Vorjahr: 93 Prozent). Damit lag der Pro-Kopf-Verbrauch mit 33,2 Kilogramm über dem Vorjahr (31,1 Kilogramm), jedoch niedriger als 2022/ 23 (33,9 Kilogramm). Darin enthalten sind auch Mengen, die nicht verzehrt werden, beispielsweise Flüssigkeiten aus Konserven, die zwecks Haltbarkeit gezuckert sind. Nicht enthalten hingegen ist der natürlich vorkommende Zucker in Früchten oder Honig.
"Die Zahlen allein sind kein Beleg für einen steigenden Zuckerverzehr in Deutschland, da sie eine rein rechnerische Größe sind", erklärt BZL-Leiter Dr. Josef Goos. "Der Pro-Kopf-Verbrauch gibt vielmehr an, wie viel Zucker pro Person als Nahrung zur Verfügung stand."
Zugenommen hat auch die Zuckerverwendung in der Industrie: 267.000 Tonnen Zucker (+53 Prozent) flossen in die Energieherstellung (z.B. Bio-ethanol-Herstellung) und in die chemische Industrie. Hier wird Zucker zum Beispiel bei der Herstellung von pharmazeutischen Produkten als Trägerstoff in Tabletten genutzt.
Die Branche erzielte insgesamt 2024/25 rechnerisch einen Selbstversorgungsgrad von 154 Prozent, so wie im Vorjahr.
Für Zucker gilt das Wirtschaftsjahr 01. Oktober 2024 bis 30. September 2025.
Monatsberichte und Schlussberichte der Zuckerkampagnen
Nachdem der durchschnittliche Zuckergehalt in Deutschland im Jahr 2018 durch das extreme Sommerhalbjahr hinsichtlich Wärme, Sonnenscheindauer und Trockenheit mit "Dehydrierungssymptomen" bei den Rüben ("Rosineneffekt") mit 19,3 Prozent einen Rekordwert erzielt hatte, wiesen die Folgejahre leicht unterdurchschnittliche Werte auf. 2025/26 stieg der Zuckergehalt unter anderem aufgrund von vorteilhaften Witterungsbedingungen an und lag bei 17,6 Prozent.
Im Folgenden finden Sie die Monatsberichte der aktuellen Zuckerkampagne sowie die vollständigen Kampagnenabschlussberichte der letzten Jahre.
Zeichenerklärung: Die in den Tabellen verwendeten Zeichen finden Sie in einer PDF-Datei erklärt (zu der Datei).
Die Monatsberichte der Zuckerkampagne 2026/2027
Zu den Berichten
Die Monatsberichte der Zuckerkampagne 2025/2026
Zu den Berichten
Die Monatsberichte der Zuckerkampagne 2024/2025
Zu den Berichten
Monatsberichte Zuckererzeugung, Zuckerabsatz und Zuckerbestände
Der Inlandsabsatz der Zuckerfabriken und Handelsunternehmen für Verarbeitungszucker zu Nahrungszwecken betrug im Wirtschaftsjahr 2024/25 (Oktober 24 bis September 25) 2,2 Millionen Tonnen. Der größte Teil des Inlandsabsatzes geht in die Herstellung von Erfrischungsgetränken und Fruchtsäften (22,9 Prozent), gefolgt von Süßwaren (22,1 Prozent).
Zu den Berichten für das Wirtschaftsjahr 2024/25
Zu den Berichten für das Wirtschaftsjahr 2025/26
Weißzucker-Erzeugerpreisindex der Zuckerfabriken
Die monatlichen Meldungen der Zuckerfabriken des Erzeugerpreisindizes (des Indizes des Abgabepreises) für Weißzucker finden Sie hier:
https://www.bmel-statistik.de/preise/erzeugerpreisindex-weisszucker
Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
Daten über die Herstellungs- und Absatzmengen von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs gibt es unter: www.ble.de/Alkohol
Versorgungsbilanzen
Die BLE berechnet jährlich die Versorgungsbilanz für Zucker. Ein wesentlicher Aspekt bei der Bilanzierung der Versorgung ist die Ermittlung der Inlandserzeugung und des Nahrungsverbrauchs.
Zucker: Deutschland - Versorgungsbilanzen
Die Europäische Kommission stellt Zuckerdaten auf EU-Ebene bereit.
Bericht Markt- und Versorgungslage Zucker
Der Jahresbericht zur Markt- und Versorgungslage gibt in einen Überblick über die Erzeugung von Zuckerrüben sowie die Herstellung und Verwendung von Zucker im Inland. Anhand des deutschen Außenhandels mit Zucker werden Lieferbeziehungen und Abhängigkeiten aufgezeigt. Des Weiteren werden Entwicklungen auf dem europäischen Binnenmarkt und dem Weltzuckermarkt dargestellt.
- Bericht zur Markt- und Versorgungslage Zucker 2026 (PDF, 4 MB, Nicht barrierefrei)
- Bericht zur Markt- und Versorgungslage Zucker 2025 (PDF, 2 MB, Nicht barrierefrei)
- Bericht zur Markt- und Versorgungslage Zucker 2024 (PDF, 4 MB, Nicht barrierefrei)
Zum Herunterladen
Rechtsgrundlagen
- Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S.462, 565) in der jeweils geltenden Fassung
- Gesetz über Agrarstatistiken (AgrStatG) in der Fassung vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1662), in der jeweils geltenden Fassung
- Gesetz über Meldungen über Marktordnungswaren
- Marktordnungswaren-Meldeverordnung



