Anbau von Nutzhanf
Die BLE ist zuständig für die Einfuhrregelungen aus Drittländer, die Anbauanzeige für Nutzhanf und die Durchführung der THC- Kontrollen beim Hanfanbau.
Die grundlegenden Bestimmungen zu diesem Bereich enthält die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und deren dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen.
Für den Hanfanbau gelten zusätzlich die Bestimmungen des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz- BtMG).
Die Einfuhr aus Drittländern ist gemäß Artikel 176, Absatz 1 und Artikel 189 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse lizenzpflichtig. Nähere Informationen finden Sie bei der Einfuhr von Hanf aus Drittländern.
Im nachstehenden Merkblatt (mit Anlagen), welche zum Download bereitstehen, werden die geltenden Durchführungsbestimmungen für das Verfahren erläutert:
Für Landwirte
- Merkblatt für Landwirte (PDF, 124 KB, Nicht barrierefrei)
- Anbauanzeige (PDF, 83 KB, Nicht barrierefrei)
- Erklärung über die Aussaatflächen von Nutzhanf (PDF, 104 KB, Nicht barrierefrei)
- Meldung über den Beginn der Blüte (PDF, 61 KB, Nicht barrierefrei)
- Sortenliste (PDF, 20 KB, Nicht barrierefrei)
- Information zum Anbau von Nutzhanf gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG) (PDF, 100 KB, Nicht barrierefrei)
- Datenschutzhinweise (PDF, 145 KB, Nicht barrierefrei)
