Hersteller von (Dauer-)Backwaren
Die Meldepflicht gilt für Hersteller von (Dauer-)Backwaren soweit deren Jahresumsatz 250 Mio. Euro übersteigt. Meldepflichtig sind die durchschnittlichen Einkaufspreise der Vorwoche bzw. des Vormonats für die in der folgenden Tabelle aufgeführten Produkte. Gemeldet wird nur der Preis für konventionelle Ware (keine Bio-Ware). Bei Käse handelt es sich nicht um Käse mit einer geschützten Herkunfts- oder Ursprungsangabe.
| Bereich | Produkt | Medeturnus | Einheit |
|---|---|---|---|
| Zucker | Verarbeitungsmehl, Type 550 | monatlich | Euro/ Tonne |
| Zucker | Verarbeitungszucker, raffinierter Weißzucker | monatlich | Euro/Tonne |
| Milcherzeugnisse | Butter Blockware | x | Euro/ 100 kg |
| Milcherzeugnisse | Schnittfester Mozzarella (45% Trockenmasse) – Blockware | x | Euro/ 100 kg |
| Milcherzeugnisse | Edamer Fettstufe – Blockware | x | Euro/ 100 kg |
| Milcherzeugnisse | Gouda Vollfettstufe – Blockware | x | Euro/ 100 kg |
| Milcherzeugnisse | Emmentaler Vollfettstufe – Blockware | x | Euro/ 100 kg |
Die durchschnittlichen Einkaufspreise der Vorwoche für
- Butter (Block)
- verschiedene Käsesorten (Block)
sowie
- Verarbeitungsmehl (Weizenmehl Type 550)
- Verarbeitungszucker (raffinierter Weißzucker)
die in Großverbraucherpackungen, Tank- oder Silofahrzeugen geliefert werden,
sind bis zum 20. des laufenden Monats der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) über die Online-Anwendung "LM-Preise" zu melden.
Beispiel
Die durchschnittlichen Einkaufspreise laut Rechnungen vom Januar 2026 für
- Butter (Block)
- verschiedene Käsesorten (Block)
- Verarbeitungsmehl und
- Verarbeitungszucker
sind bis zum 20. Februar 2026 an die BLE zu melden.