Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Hersteller von (Dauer-)Backwaren

Die Meldepflicht gilt für Hersteller von (Dauer-)Backwaren soweit deren Jahresumsatz 250 Mio. Euro übersteigt. Meldepflichtig sind die durchschnittlichen Einkaufspreise der Vorwoche bzw. des Vormonats für die in der folgenden Tabelle aufgeführten Produkte. Gemeldet wird nur der Preis für konventionelle Ware (keine Bio-Ware). Bei Käse handelt es sich nicht um Käse mit einer geschützten Herkunfts- oder Ursprungsangabe.

BereichProduktMedeturnusEinheit
ZuckerVerarbeitungsmehl, Type 550monatlichEuro/ Tonne
ZuckerVerarbeitungszucker, raffinierter WeißzuckermonatlichEuro/Tonne
MilcherzeugnisseButter BlockwarexEuro/ 100 kg
MilcherzeugnisseSchnittfester Mozzarella (45% Trockenmasse) – BlockwarexEuro/ 100 kg
MilcherzeugnisseEdamer Fettstufe – BlockwarexEuro/ 100 kg
MilcherzeugnisseGouda Vollfettstufe – BlockwarexEuro/ 100 kg
MilcherzeugnisseEmmentaler Vollfettstufe – BlockwarexEuro/ 100 kg

Die durchschnittlichen Einkaufspreise der Vorwoche für

  • Butter (Block)
  • verschiedene Käsesorten (Block)

sowie

  • Verarbeitungsmehl (Weizenmehl Type 550)
  • Verarbeitungszucker (raffinierter Weißzucker)

die in Großverbraucherpackungen, Tank- oder Silofahrzeugen geliefert werden,

sind bis zum 20. des laufenden Monats der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) über die Online-Anwendung "LM-Preise" zu melden.

Beispiel

Die durchschnittlichen Einkaufspreise laut Rechnungen vom Januar 2026 für

  • Butter (Block)
  • verschiedene Käsesorten (Block)
  • Verarbeitungsmehl und
  • Verarbeitungszucker

sind bis zum 20. Februar 2026 an die BLE zu melden.