Anerkennung Lehrgang Grundqualifikationen
Bei der Zulassung von neuem Kontrollstellenpersonal muss eine Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung von Grundqualifikationen im Sinne des §16 der Verordnung zur Durchführung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG-DV) nachgewiesen werden. Behördenpersonal steht die Teilnahme an einem solchen Lehrgang ebenfalls offen.
Die Bildungsmaßnahme muss vorab von der BLE anerkannt werden.
Dabei wird geprüft, ob alle in Anlage 4 Teil B der ÖLG-DV benannten Anforderungen erfüllt sind.
Eine Anerkennung des Lehrgangs kann von einer vertretungsberechtigten Person des Lehrgangsträgers bei der BLE unter der Verwendung des Antragsformulars beantragt werden. Die zugehörige Checkliste muss mit dem Antragsformular eingereicht werden und ist vorab bei der BLE anzufordern.
Die Anerkennung ist auf drei Jahre ab Bestandskraft des Anerkennungsbescheides befristet. Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Anerkennung, Verlängerung bzw. Änderung eines Lehrgangs gebührenpflichtig sind.