Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Einfuhr von Erzeugnissen – mit dem Hinweis auf die ökologische/ biologische Produktion oder Umstellung auf diese Produktionsweise – in die Europäische Union

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Ökoverordnung Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (Öko Basis VO) und ihren Durchführungsverordnungen sowie den delegierten Rechtsakten, haben sich einige Neuerungen bei der Einfuhr von ökologischen Erzeugnissen aus Drittländern (Nicht EU Ländern) ergeben.

So wurde gemäß Öko-Basis-Verordnung, Artikel 2 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Warenkreis um Erzeugnisse erweitert, die eng mit der Landwirtschaft verbunden sind, aber nicht unbedingt den Bereichen Lebensmittel und Futtermittel zuzuordnen sind.

Verkürzt aufgeführt sind dieses: Hefen, genießbare Pflanzenteile, Meersalz und andere Salze, Seidenraupenkokons, natürliche Gummis und Harze, Bienenwachs, ätherische Öle, Korkstopfen, nicht gekrempelte Baumwolle oder Wolle, rohe Häute und unbehandelte Felle, sowie traditionelle, pflanzliche Zubereitungen auf pflanzlicher Basis. Diese Erzeugnisse werden im Anhang I der Öko-Basis-Verordnung aufgeführt.

Zudem können Lebens- und Futtermittel pflanzlichen Ursprungs sowie Pflanzenvermehrungsmaterial als Umstellungserzeugnisse eingeführt und vermarktet werden (Art. 10 Abs. 4 UA 2 a), b), Art. 30 der Öko Basis VO).

Jede Einfuhr muss von einer Kontrollbescheinigung (COI) begleitet werden, die im elektronischen System TRACES NT erstellt und bearbeitet werden muss. Somit müssen Öko-Einführer sowie alle Drittlandkontrollstellen, die das COI für die Öko Einfuhr unterschreiben, im System TRACES NT gelistet und durch eine zuständige Behörde freigegeben sein. Die Freigabe der Einführer erfolgt in Deutschland durch zuständigen Behörden für die Durchführung der Öko-Basis-Verordnung. Die Freigabe in TRACES NT und die Bearbeitung der COI kann gebührenpflichtig sein.

Zum elektronischen System Traces NT: https://webgate.ec.europa.eu/tracesnt/login

Liste der zuständigen Kontrollbehörden: https://www.oekolandbau.de/service/adressen/zustaendige-behoerden-oekoproduktion/

Alle Ökoimporte unterliegen der amtlichen Kontrolle, die entweder an einer Grenzkontrollstelle (GKS) oder bei Waren, die keine SPS Waren (Waren die sanitären und phytosanitären Maßnahmen unterliegen) sind, an einem anderen Ort zur Überlassung in den zollrechtlich freien Raum (controlled locations) geprüft werden.

Die Dokumentenprüfung und damit die Entscheidung im Feld 30 des COI im System TRACES NT wird seit dem 01.01.2022 durch die Fachbehörden für die Öko-Einfuhren bei den zuständigen Länderbehörden durchgeführt (https://www.oekolandbau.de/service/adressen/fachbehoerden-oeko-importe/).

Eine Vorlage der aktuellen Kontrollbescheinigung (COI) befindet sich im Anhang der VO (EU) 2021/2306 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R2306).

Die Zollverwaltungen führen nur noch eine Sichtprüfung der COIs durch!

Zu Einzelfragen bezüglich der Dokumentenprüfung und den Fristen zur Voranmeldung einer Einfuhr und gegebenenfalls entstehenden Kosten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachbehörde. Die Zuständigkeit der Fachbehörde zur Dokumentenprüfung steht immer im Zusammenhang mit dem Ort der Überlassung in den freien Warenverkehr (controlled locations) oder der zuständigen Grenzkontrollstelle (GKS/BCP), die in TRACES NT eingetragen wurden. Die COI Nummer wird vom Einführer oder dessen Zollbevollmächtigten im ATLAS System übernommen. Im Falle von SPS Waren sind das COI und das GGED (Gemeinsames Gesundheits Einfuhr Dokument) durch TRACES NT miteinander verlinkt.

Ein Dokument (Fragen und Antworten zum Ökoimport; inoffizielle Übersetzung) mit Antworten auf eine ganze Reihe von Fragen im Zusammenhang mit dem Import von ökologischen Erzeugnissen und die Anleitung zum Arbeiten in TRACES NT finden Sie im unteren Kasten.

Bei Fragen zum Importverfahren wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachbehörden der Länder oder an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung:

Referat 522

oekoverordnung@ble.de
Telefon: 0228 6845 2915 oder 0228 6845 3360