Kleinbeihilfe Fischerei 2026
Wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise im Nahen Osten fördert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) betroffene Fischereiunternehmen mit einer Kleinbeihilfe im Rahmen der "Richtlinie Kleinbeihilfe Fischerei 2026“. Bis zum 31. Oktober 2026 können Fischereiunternehmen rückwirkend für den Zeitraum 1. März bis zum 31. Dezember 2026 eine finanzielle Unterstützung beantragen.
In Folge der Irankrise und der De-facto-Schließung der Straße von Hormus kommt es seit Februar 2026 zu einem erheblichen Anstieg der Weltmarktpreise, unter anderem für Öl und Gas. Die erheblich gestiegenen Treibstoffkosten betreffen insbesondere Fischereiunternehmen.
Die Europäische Kommission hat in der Mitteilung der Kommission: Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten (C/2026/2593) (PDF, 740 KB, Nicht barrierefrei) eröffnet, die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zur Bewältigung der derzeitigen wirtschaftlichen Unsicherheiten zu unterstützen und für Fischereiunternehmen Kleinbeihilfen von maximal 50.000 Euro je Betrieb ermöglicht.
Zur raschen Unterstützung der Fischereiunternehmen gewährt das BMLEH im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel aus § 58 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) Kleinbeihilfen mit dem Ziel, die deutsche Fischereiwirtschaft auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und damit einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung zu leisten.
Für die Durchführung dieser Maßnahme ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beauftragt worden.
Wegen der anhaltenden Krise wurde der Zeitraum, in dem Fischereiaktivitäten für die Gewährung einer Kleinbeihilfe berücksichtigt werden können, vom 1. März bis zum 23. Juli 2026 auf den 1. März bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Die Pauschalbeträge für die verschiedenen Flottensegmente wurden entsprechend angehoben. Die neugefasste Richtlinie zur Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland für Fischereiunternehmen angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Krise im Nahen Osten im Jahr 2026 ("Richtlinie Kleinbeihilfe Fischerei 2026") vom 12. Oktober 2026 (PDF, 271 KB, Nicht barrierefrei) regelt Art und Umfang der Kleinbeihilfen sowie die Beihilfeberechtigung und Auszahlungsbedingungen.
Bereits gestellte Anträge behalten ihre Gültigkeit: Wenn Sie bereits einen Antrag auf Gewährung einer Kleinbeihilfe Fischerei 2026 eingereicht haben, bleibt dieser weiterhin gültig. Eine erneute Antragsstellung ist nicht erforderlich. Die weitere Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der geltenden Richtlinienbestimmungen.
Hilfe für Antragstellende
Detaillierte Informationen über die Gewährung einer Kleinbeihilfe finden Sie unter "Kleinbeihilfe im Detail" und auch im Informationsblatt zu Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Krise im Nahen Osten im Jahr 2026 (PDF, 175 KB, Nicht barrierefrei). In diesem sind auch Hilfestellungen zum Ausfüllen des Antragsformulars enthalten.
Für Fragen rund um die Kleinbeihilfe und deren Beantragung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 -14:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 228/6845-3133 oder per E-Mail an kleinbeihilfe-fischerei-2026@ble.de.
