Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Doppelte Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Abfall und Reststoffen seit dem 01. Januar 2015 entfallen

Gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gilt, dass sogenannte Inverkehrbringer einen bestimmten Anteil fossiler Kraftstoffe durch Biokraftstoffe ersetzen müssen.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2015 wurde die energetische Biokraftstoffquote in Deutschland auf eine Treibhausgasquote umgestellt.

Für quotenverpflichtete Unternehmen der Mineralölwirtschaft bedeutet dies, den Treibhaus-gasanteil der von ihnen in Verkehr gebrachten Gesamtmenge fossilen Ottokraftstoffs, fossilen Dieselkraftstoffs und Biokraftstoffs in den Jahren 2015 und 2016 um 3,5%, in den Jahren 2017 bis 2019 um 4% und ab dem Jahr 2020 um 6% gegenüber einem zu errechnenden Referenzwert zu senken.

Dazu müssen u.a. für jede einzelne Biokraftstoffmenge die Treibhausgasemissionen ermittelt und durch Nachhaltigkeitsnachweise belegt werden.

Die in der Erneuerbare Energien Richtlinie als Mindestziel festgelegte THG-Minderung von derzeit 35% gegenüber dem fossilen Vergleichswert bleibt von der Treibhausgasquote unberührt.

Die Möglichkeit der doppelten Anrechnung von Biokraftstoffen aus Abfall und Reststoffen gemäß den Anforderungen der 36. Bundesimmissionsschutzverordnung (36. BImSchV) auf die Biokraftstoffquote entfällt mit der Umstellung auf die Treibhausgasquote.

Es ist jedoch weiterhin möglich, Biokraftstoffe aus Abfall und Reststoffen auf die deutsche Treibhausgasquote auf Basis ihrer THG-Einsparungen anrechnen zu lassen. Die für die Anrechnung auf die Treibhausgasquote in Betracht kommenden Materialien sind in der Liste zur Konkretisierung etwaiger Materialien, die als Abfall- und Reststoffe auf die Treibhausgasquote gemäß § 37 a Abs. 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) anrechenbar sein können  (PDF, 66 KB, Nicht barrierefrei) aufgeführt.

Aktuelles

Mitteilung zu einem bestätigten Betrugsfall - Zertifikatsentzug

Aufgrund von Hinweisen durch die niederländische Emissionsbehörde (NEa) Ende August 2025 zu möglichen Umdeklarierungen, hat die BLE Sonderkontrollen bei einem in Bulgarien ansässigen Sammler und Händler von Altspeiseölen (Used Cooking Oil - UCO) angeordnet. Weiterlesen: Mitteilung zu einem bestätigten Betrugsfall - Zertifikatsentzug …

Rapsfeld (verweist auf: Mitteilung zu einem bestätigten Betrugsfall - Zertifikatsentzug)
Treibhausgasminderung bei Biokraft- und Biobrennstoffen weiter verbessert

Der Trend zu niedrigen Emissionen bei Biokraft- und Biobrennstoffen setzt sich weiter fort. Dies ist das Ergebnis einer Auswertung der im Jahr 2016 in "Nabisy" eingestellten Nachhaltigkeitsnachweise hinsichtlich der darin ausgewiesenen Treibhausgas (THG) - Emissionen. Die Einsparung betrug danach durchschnittlich 73 Prozent im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen. Weiterlesen: Treibhausgasminderung bei Biokraft- und Biobrennstoffen weiter verbessert …

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