Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Hände auf Laptop-Tastatur Laptop Quelle: devrim_pinar - Fotolia.com

Informationen zu Nabisy

Nach Beschluss 2011/13/EU der Kommission vom 12. Januar 2011 müssen die Wirtschaftsbeteiligten den Mitgliedstaaten bestimmte Informationen zur Nachhaltigkeit jedweder Lieferung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen übermitteln, sofern diese für den betreffenden Markt relevant werden können.

Dies geschieht für Ware, die auf den deutschen Markt kommt, elektronisch über die Web-Anwendung Nabisy. Jeder Produzent nachhaltigen Biokraft- bzw. Biobrennstoffs hinterlegt die Informationen der Nachhaltigkeit für Lieferungen in Nabisy. Für jede Weitergabe in der Handelskette wird in Nabisy der Nachhaltigkeits-Teilnachweis auf den neuen Besitzer der Ware übertragen.

Allgemeine Informationen zu Nabisy

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Informationsschreiben Nabisy

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Schnittstellen

Schnittstellen sind Produzenten von Biokraftstoff bzw. Biobrennstoff, die das Produkt auf die für die Endverwendung benötigte Qualitätsstufe bringen.

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Lieferanten

Lieferanten sind für Nabisy Händler, die den fertigen Kraftstoff bzw. Biobrennstoff handeln oder in den Verkehr bringen.

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Anlagenbetreiber

Anlagenbetreiber müssen ihrem Netzbetreiber bzw. der Deutschen Emissionshandelstelle gegenüber nachweisen, dass der in ihrer Anlage (BHKW, Biogasanlage, emissionshandelspflichtige Anlagen, Luftfahrzeugbetreiber, etc.) verwendete Biokraftstoff/ Biobrennstoff den Nachhaltigkeitskriterien der EU entspricht.

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Netzbetreiber

Netzbetreiber bescheinigen mittels Nabisy, dass für die von den Anlagenbetreibern eingereichten Nachweise eine Vergütung gezahlt wurde, bzw. dass sie beim Emissionshandel entsprechend berücksichtigt wurden.

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