Geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.) für Landwirtschaftliche Erzeugnisse einschließlich Lebensmittel
Die BLE ist zuständig für die Durchführung des nationalen Vorverfahrens bei Anträgen auf Schutz einer geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung für Landwirtschaftliche Erzeugnisse.
Antragsteller
Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1143 können Anträge auf Eintragung geografischer Angaben nur von einer antragstellenden Erzeugervereinigung gestellt werden. Eine antragstellende Erzeugervereinigung ist, ungeachtet ihrer Rechtsform, ein Zusammenschluss von Erzeugern desselben Erzeugnisses, dessen Name zur Eintragung vorgeschlagen wird.
Öffentliche Stellen und andere interessierte Parteien können bei der Erstellung des Antrags und dem damit verbundenen Verfahren helfen. Einzelerzeuger können nur unter bestimmten Bedingungen als antragstellende Erzeugervereinigung angesehen werden.
Artikel 32 der Verordnung (EU) 2024/1143 legt die Kriterien fest, die eine antragstellende Erzeugervereinigung erfüllen muss.
Antragstellende Erzeugervereinigungen müssen diese Kriterien spätestens am Tag der Eintragung der betreffenden geografischen Angabe erfüllen (vgl. Artikel 32 Absatz 1 Unterabsatz 2 VO 2024/1143).
Zweistufiges Verfahren
Der Antrag auf Schutz einer geografischen Angabe durchläuft ein Verwaltungsverfahren, das aus einem nationalen Vorverfahren und einem Prüfverfahren bei der Europäischen Kommission besteht. Kommt die Kommission zu dem Ergebnis, die Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe zu schützen, trägt sie die geschützte Angabe in das von ihr geführte elektronische Register (eAmbrosia) ein.
Damit erlangt die geschützte Angabe europaweiten Schutz gegen die widerrechtliche Verwendung des geschützten Namens.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission: Geografische Angaben und Qualitätsregelungen.
Zum Herunterladen
- Datenschutzhinweise (PDF, 37 KB, Nicht barrierefrei)
- EU-Leitfaden für die Antragstellung – Wie erstelle ich ein Einziges Dokument (PDF, 275 KB, Nicht barrierefrei)
- Antragsformular Schutzantrag (docx, 18 KB, Nicht barrierefrei)
- Einziges Dokument Schutzantrag (docx, 19 KB, Nicht barrierefrei)
- Produktspezifikation Schutzantrag (docx, 21 KB, Nicht barrierefrei)
- Begleitdokument Antragsteller (docx, 24 KB, Nicht barrierefrei)
- Begleitdokument Kontrollbehörde (docx, 19 KB, Nicht barrierefrei)
- Begleitdokument gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a) und d) der Verordnung (EU) 2024/1143 (docx, 23 KB, Nicht barrierefrei)
- Antrag Unionsänderung (docx, 22 KB, Nicht barrierefrei)
- Antrag Standardänderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (docx, 22 KB, Nicht barrierefrei)
- Antrag auf vorübergehende Änderung der Produktspezifikation (docx, 21 KB, Nicht barrierefrei)
- Antrag Löschung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (docx, 21 KB, Nicht barrierefrei)
- Nationaler Einspruch (docx, 23 KB, Nicht barrierefrei)
- Zwischenstaatlicher Einspruch (docx, 25 KB, Nicht barrierefrei)
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) 2024/1143 (geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse) (PDF, 1 MB, Nicht barrierefrei)
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/27 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1143 durch Vorschriften für die Eintragung und den Schutz von geografischen Angaben, garantiert traditionellen Spezialitäten und fakultativen Qualitätsangaben und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/26 der Kommision mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1143 in Bezug auf Eintragungen, Änderungen, Löschungen, die Durchsetzung des Schutzes, die Kennzeichnung und Mitteilungen im Zusammenhang mit geografischen Angaben und garantiert traditionellen Spezialitäten und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 in Bezug auf geografische Angaben im Weinsektor und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 668/2014 und (EU) 2021/1236
- Mitteilung der Kommission: Leitlinien für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Zutaten mit g.U. und g.g.A. enthalten
- Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz (AgrarGeoSchDG)