Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Krabbenkutter Krabbenkutter Quelle: -WeDgE- / stock.adobe.com

Förderprogramm zur Flottenanpassung in der Nordsee: Erster Förderabschnitt ausgeschöpft, 19 Anträge bewilligt

Das Interesse am "Programm zur endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor in der Nordsee" des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) ist groß: Im ersten Förderabschnitt reichten 48 Fischereibetriebe Anträge auf Förderung bei der BLE ein.

Hiervon konnten insgesamt 19 Anträge bewilligt werden – zehn in Schleswig-Holstein und neun in Niedersachsen. Damit wurde die für den ersten Förderabschnitt angesetzte Fördersumme für Krabbenfischer in beiden Bundesländern mit je 3,5 Millionen Euro ausgeschöpft; die Fördersumme für Plattfischfänger wurde mit nahezu 5 Millionen Euro bereits vollständig ausgeschöpft.

Anträge, die im ersten Förderabschnitt wegen Überzeichnung nicht berücksichtigt werden konnten, gehen, sofern vom Fischereibetrieb beantragt, in den zweiten Förderabschnitt über, dessen Antragsfrist am 31. Dezember 2026 endet. 

Für den ersten Förderabschnitt ergibt sich folgende Aufteilung: 

 

Fördercluster I

(Krabbenfischer Schleswig-Holstein)

Fördercluster II

(Krabbenfischer Niedersachsen)

Fördercluster III

(Plattfischfänger)

Summe
eingegangener Anträge
23187
(2 SH, 5 NI)
Bewilligungen982
(1 SH, 1 NI)
Ablehnungen wegen Überzeichnung820
Ablehnungen aufgrund fehlender Voraussetzungen685

 Begünstigte Fischereibetriebe sind nun aufgefordert, die mit dem Fischereifahrzeug verbundenen Fanglizenzen zurückzugeben und das Fahrzeug bis 30. Juni 2027 abzuwracken.

 Wie geht es weiter?

Neben dem derzeit schon laufenden zweiten Förderabschnitt, dessen Antragsfrist am 31. Dezember 2026 endet, ist ein dritter Förderabschnitt mit Antragstellung bis 31. Dezember 2027 vorgesehen. Im zweiten Förderabschnitt stehen pro Fördercluster I (Krabbenfischer Schleswig-Holstein) und II (Krabbenfischer Niedersachsen) 2,75 Millionen Euro zur Verfügung; das Fördervolumen für Plattfischfänger (Cluster III) wurde bereits im ersten Förderabschnitt vollständig ausgeschöpft.
Die Fördersumme für den dritten Förderabschnitt wird rechtzeitig festgelegt. 

Hintergrund

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor in der Nordsee mit Mitteln aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG). Für diese Maßnahme sind insgesamt 20 Millionen Euro veranschlagt, die auf drei Förderabschnitte bis 2027 verteilt werden.
Ziel der Maßnahme ist eine nachhaltige Strukturanpassung durch Verkleinerung der Flotte an Krabbenkuttern um rund 30 Prozent. So soll ein Gleichgewicht zwischen Fischereifahrzeugen und Fangmöglichkeiten hergestellt und die Unterstützung beim Ausstieg aus der Fischerei unterstützt werden.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) setzt die Maßnahme für das BMLEH um. Mehr Informationen unter: https://www.ble.de/DE/Themen/Fischerei/Fischereiunterstuetzung/Einstellung-Fangtaetigkeit/Einstellung-Fangtaetigkeit_node.html   

Erscheinungsdatum: 12.08.2026