Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse
Durchführung der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse
Zuständige Stelle
Die Einhaltung der vorgesehenen Regelungen wird von der zuständigen Stelle überwacht. Sind an einer Informations- und Absatzförderungsmaßnahme für Agrarerzeugnisse mehrere Länder beteiligt, ist die zuständige Stelle eine andere Stelle als für eine Informations- und Absatzförderungsmaßnahme für Agrarerzeugnisse, bei dem nur ein deutscher Antragsteller beteiligt ist.
a) Mehrländerprogramme
Zuständige Stelle für alle Belange, die die Abwicklung und Abrechnung von Mehrländerprogrammen betreffen, ist die Exekutivagentur für die Forschung (REA). Alle weiteren Informationen gibt es auf der Internetseite der Europäischen Kommission: Absatzförderung von Agrarerzeugnissen - Maßnahmen.
b) Einzellandprogramme
Zuständige Stelle für alle Belange, die die Abwicklung und Abrechnung von Einzellandprogrammen betreffen, ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 512.
Die Aufgaben der Zuständigen Stelle sind:
- Kontrolle der Auswahl der von der vorschlagenden Organisation ausgewählten Durchführungsstelle
- Abschluss der Finanzhilfevereinbarung (FHV)
- Vorschusszahlung
- Zahlung der jährlichen Ausgaben
- Kontrollen
Vorschusszahlung
Eine Vorschusszahlung ist in Höhe von 20 Prozent des Gesamt-EU-Anteils der Informations- und Absatzförderungsmaßnahme für Agrarerzeugnisse möglich. Dafür ist eine Sicherheit in Höhe des Vorschusses zu leisten.
Berichte, Zwischenzahlungen und Restbetragszahlungen
Die fehlerhafte Beantragung von Kosten zieht finanzielle Auswirkungen nach sich. Zur Vermeidung dieser Fehler stellen wir Ihnen eine nicht abschließende Liste nicht förderfähiger Kosten zur Verfügung:
- Unregelmäßigkeiten (betrifft das Finanzhilfevereinbarung in der Fassung vom Januar 2022) (PDF, 26 KB, Nicht barrierefrei)
- Anwendung von Verwaltungssanktionen unter Berücksichtigung des Vermerks "Empfehlung der Kommissionsdienststellen zur Anwendung von Artikel 5 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1829" der Europäischen Kommission (doc, 75 KB, Nicht barrierefrei)
- Recommendation of the Commission services on the application of Article 5 (1) of Delegated Regulation (EU) 2015/ 1829 (PDF, 428 KB, Nicht barrierefrei)
Zwischenzahlungen werden innerhalb von 60 Tagen nach Beendigung eines Programmjahres bei der zuständigen Stelle beantragt.
Nachweis der Kosten:
a) Beträgt der finanzielle Beitrag der EU zu den tatsächlichen Kosten der Informations- und Absatzförderungsmaßnahme für Agrarerzeugnisse mindestens 750.000 Euro und der Betrag der EU zu den Kosten, die als Zwischenzahlung beantragt werden, mindestens 325.000 Euro, so ist eine Bescheinigung über die entstandenen Kosten vorzulegen. Diese wird von einem zugelassenen externen Rechnungsprüfer ausgestellt.
b) Falls die in Punkt a) genannten Beträge unterschritten werden, sind die entstandenen Kosten durch Kopien der Rechnungen nachzuweisen.
In Form von Vorschuss- und Zwischenzahlungen können 90 Prozent des maximalen finanziellen Gemeinschaftsbeitrages gewährt werden.
Die Restbetragszahlung ist innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Informations- und Absatzförderungsmaßnahme für Agrarerzeugnisse zu beantragen. Der Antrag enthält einen abschließenden Zwischenbericht, einen Abschlussbericht und eine Evaluierung.
Zum Thema
- Informationen zu internationalen Märkten
- Leitlinien für Wettbewerbsverfahren (PDF, 144 KB, Nicht barrierefrei)
- Nationale Kriterien zur Durchführung von Wettbewerbsverfahren unter Berücksichtigung der Leitlinien der Europäischen Kommission (PDF, 407 KB, Nicht barrierefrei)
- Finanzhilfevereinbarung (PDF, 2 MB, Nicht barrierefrei)
- Finanzhilfevereinbarung – Anhang 2 – Veranschlagtes Budget (xlsx, 26 KB, Nicht barrierefrei)
- Finanzhilfevereinbarung – Anhang 4 – Kostenaufstellung (xlsx, 26 KB, Nicht barrierefrei)
- Erläuterungen zur Musterfinanzhilfevereinbarung (PDF, 6 MB, Nicht barrierefrei)
- Weitere Erläuterungen zur Musterfinanzhilfevereinbarung (PDF, 4 MB, Nicht barrierefrei)
- Datenschutzhinweise (PDF, 145 KB, Nicht barrierefrei)
Kontakt
Blätterfunktion
Inhalt des Dossiers
- Gesetzliche Grundlagen
- Antragsverfahren
- Wettbewerbsverfahren für die Auswahl der Durchführungsstelle
- Durchführung der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse
- Fragen und Antworten
- Internetangebote genehmigter Programme