Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Europäische Agrarerzeugnisse
Ziel der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Landwirtschaftssektors der Union. Dies soll erreicht werden durch
- die Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Vorzüge der aus der Union stammenden Agrarerzeugnisse und der hohen Standards, denen die Produktionsmethoden in der Union unterliegen;
- die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Steigerung des Konsums von Agrarerzeugnissen und bestimmten Lebensmitteln aus der Union sowie die Verbesserung der Wahrnehmbarkeit ihrer besonderen Merkmale inner- und außerhalb der Union;
- die Erhöhung des Bekanntheitsgrads und der breiteren Anerkennung der Qualitätsregelungen der Union;
- die Erhöhung des Marktanteils von Agrarerzeugnissen und bestimmten Lebensmitteln aus der Union, wobei besonderes Augenmerk auf diejenigen Drittlandsmärkte zu richten ist, die das größte Wachstumspotenzial haben und
- die Wiederherstellung normaler Marktbedingungen bei schwerwiegenden Störungen des Marktes, einem Verlust des Verbrauchervertrauens oder anderen spezifischen Problemen.
Weitere Informationen:
Jahresarbeitsprogramm 2025 (PDF, 377 KB, Nicht barrierefrei)
Durchführungsbeschluss der KOM (PDF, 94 KB, Nicht barrierefrei)
Zum Thema
- Informationen zu internationalen Märkten
- Leitlinien für Wettbewerbsverfahren (PDF, 144 KB, Nicht barrierefrei)
- Nationale Kriterien zur Durchführung von Wettbewerbsverfahren unter Berücksichtigung der Leitlinien der Europäischen Kommission (PDF, 35 KB, Nicht barrierefrei)
- Finanzhilfevereinbarung (PDF, 2 MB, Nicht barrierefrei)
- Finanzhilfevereinbarung – Anhang 2 – Veranschlagtes Budget (xlsx, 26 KB, Nicht barrierefrei)
- Finanzhilfevereinbarung – Anhang 4 – Kostenaufstellung (xlsx, 26 KB, Nicht barrierefrei)
- Erläuterungen zur Musterfinanzhilfevereinbarung (PDF, 6 MB, Nicht barrierefrei)
- Weitere Erläuterungen zur Musterfinanzhilfevereinbarung (PDF, 4 MB, Nicht barrierefrei)
- Datenschutzhinweise (PDF, 145 KB, Nicht barrierefrei)