Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Aktuelles

Das Jahresarbeitsprogramm 2025 und der Anhang I sieht 132 Millionen Euro für Informations- und Absatzförderungsprogramme vor.

Die Mittel für die EU-Förderung für die Einzellandprogramme im Jahr 2025 betragen 92 Millionen Euro wie im Jahr 2024.

Für die Mehrländerprogramme sind im Jahr 2025 voraussichtlich 40 Millionen Euro vorgesehen.

Informationsveranstaltung am 24.02.2025

Die BLE führt eine nationale Informationsveranstaltung zu den EU-kofinanzierten Informations- und Absatzfördermaßnahmen durch, zu deren Teilnahme wir Sie einladen.

Die Informationsveranstaltung findet statt am 

Montag, den 24. Februar 2025, 
9:30 bis 12:30 Uhr 
via Zoomkonferenz.

Im Rahmen der Veranstaltung werden Vertreter der Kommission allgemeine Informationen in Bezug auf die Antragstellung sowie praktische Aspekte zur Antragstellung geben.

Darüber hinaus ist geplant, dass über bereits gemachte Erfahrungen und Herausforderungen bei der Antragstellung und am Anfang einer Kampagne berichtet wird.

Die Einladung richtet sich insbesondere an potentielle Antragsteller, sog. vorschlagende Organisationen, die repräsentativ für die betreffenden Erzeugnisse und Sektoren sind:

  • Branchen- oder Dachverbände:
    • Sie stellen mindestens 50 % der Erzeuger oder auf sie entfällt mindestens 50 % der Menge oder des Wertes der vermarktbaren Produktion des/der betreffende(n) Erzeugnisse(s) oder des betreffenden Wirtschaftszweigs
    • von dem Mitgliedstaat anerkannte Branchenverbände
    • g.U./g.g.A – Gruppe (Schutzgemeinschaften)
  • Von dem Mitgliedstaat anerkannte Erzeugerorganisationen
  • Agrar- und Ernährungswirtschaftstellen:
    • Vertreter von diesem Erzeugnis oder Sektor unter seinen Mitgliedern
  • In der Regel keine Privatunternehmen (Ausnahme Qualitätsregelungen ggA, gU ...)

Die Kommission bietet auf der Homepage https://enjoy-its-from-europe.campaign.europa.eu/en/funding-opportunities die Möglichkeit, zu prüfen, ob eine Antragsberechtigung vorliegt.

Zur Finanzierung der Maßnahmen stellt die Kommission im Jahr 2025 132 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei betragen die Mittel für die EU-Förderung für die Einzellandprogramme 92 Millionen Euro wie im Jahr 2024. Für die Mehrländerprogramme sind im Jahr 2025 40 Millionen Euro vorgesehen.
Absatzförderkampagnen für EU-Agrarerzeugnisse sollen weltweit neue Marktchancen eröffnen und beim Ausbau der bestehenden Geschäfte unterstützen. Die Absatzförderkampagnen können 1, 2 oder 3 Jahre dauern und müssen ein Paket an kohärenten Maßnahmen umfassen.

Im Mittelpunkt des diesjährigen Arbeitsprogramms stehen Kampagnen, die mit den Zielen des Europäischen Green Deal übereinstimmen und die Ziele der Strategie "Farm-to-Fork", des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung, und des EU-Aktionsplans für ökologischen Landbau unterstützen. Die Kampagnen werden auch die hohen Sicherheitsstandards der EU Agrar- und Ernährungsprodukte sowie die vielfältige und traditionelle Produktpalette hervorheben, die durch EU-Qualitätsregelungen unterstützt wird.
70 % der entstehenden Kosten werden von der EU für Maßnahmen auf dem Binnenmarkt bezuschusst bzw. erstattet, für Maßnahmen in Drittländern sogar 80 %.

Anmeldungen sind bis zum 17. Februar 2025 an absatzfoerderung@ble.de möglich. Die Einwahldaten werden nach dem 17. Februar 2025 versendet.