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Mit seinem Urteil in Sachen VI Kart 4/ 24 vom 9. Juli 2025 hat das OLG Düsseldorf für Recht anerkannt:
- Die Entscheidung der Durchsetzungsbehörde vom 23. Mai 2024 (Aktenzeichen 516-04.01-04/22) wird aufgehoben.
- Die Durchsetzungsbehörde trägt die Gerichtskosten sowie die der Klägerin im Klageverfahren zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Auslagen.
- Die Revision wird nicht zugelassen.
- Der Streitwert wird auf […] festgesetzt.