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Entwaldungsfreie Produkte
Die Europäische Union (EU) hat eine neue Verordnung für EU-Unternehmen auf den Weg gebracht: Die "EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte", kurz EUDR (Englisch: EU Deforestation Regulation), EU-Verordnung Nr. 1115/ 2023. Für die Umsetzung und Durchführung in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.
Bis zu 90 Prozent der globalen Entwaldung gehen laut der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) auf Rodungen für die Landwirtschaft zurück. Die EUDR soll durch verbindliche, unternehmerische Sorgfaltspflichten dafür sorgen, dass ausschließlich entwaldungsfrei hergestellte Waren in die EU gelangen. Das heißt: Der europäische Konsum – beispielweise von Palmöl oder Soja – soll nicht mehr für den immensen Waldverlust in anderen Teilen der Welt verantwortlich sein.
Die "EU-Verordnung 2023/ 1115 (EUDR)" ist ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Europäischen Union und zielt darauf ab, die weltweite Entwaldung zu bekämpfen. Hier lesen Sie Hintergrund und Zweck der EUDR und können den Verordnungstext sowie alle weiteren Rechtsgrundlagen herunterladen. Weiterlesen: Was ist die EUDR? …
Seit die Entwaldungsfreie-Produkte-Verordnung (EUDR) 2023 erlassen wurde, hat sich einiges getan: Unter anderem wurde der Geltungsbeginn zweimal verschoben und die EU-Kommission veröffentlicht regelmäßig neue Hilfestellungen. Sobald etwas Neues zur Verordnung bekannt wird, lesen Sie dies hier und in unserem Newsletter. Weiterlesen: Aktuelles …
Wer Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalme, Soja, Rinder oder daraus hergestellte Erzeugnisse auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, bereitstellt oder ausführt, hat neue Pflichten. Diese unterscheiden sich je nach Position in der Lieferkette und auch die Unternehmensgröße ist von Bedeutung. Hier lesen Sie, wie Sie Ihr Unternehmen einordnen müssen. Weiterlesen: Für wen gilt die Verordnung? …
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) bringt für Unternehmen unterschiedliche Pflichten mit sich und unterscheidet zwischen der Position in der Lieferkette. Wer hat welche Pflicht und wie muss er diese erfüllen? Das lesen Sie auf dieser Seite. Weiterlesen: EUDR-Sorgfaltspflicht im Überblick …
Wer aufgrund der neuen EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) eine Sorgfaltserklärung abgeben muss, reicht diese künftig digital in einem von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten IT-System ein. Wie das EU-Informationssystem funktioniert, worauf es basiert und wie Sie sich registrieren können, lesen Sie hier. Weiterlesen: EU-Informationssystem: So funktioniert es …
Sie handeln mit Holz? Dann müssen Sie einige Besonderheiten beachten. Die EUDR greift bei Holz und Holzerzeugnissen – auch für deutsche Waldbesitzer. Die Vorgängerverordnung, die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR), gilt allerdings noch für eine Übergangszeit bis 2028. Weiterlesen: Besonderheiten bei Holz …
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte gilt auch für Erzeuger von Soja, Rind und Holz in Deutschland – mit geringen Anforderungen für die praktische Umsetzung. Was müssen deutsche Erzeuger künftig konkret tun, um die Verordnung einzuhalten? Weiterlesen: Anwendung in der deutschen Landwirtschaft …
Wer Waren für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in die Europäische Union (EU) bringen oder aus der EU exportieren möchte, muss diese beim Zoll anmelden. Für EUDR-relevante Waren ist dafür eine Referenz- sowie die Zolltarifnummer inklusive passender Unterlagencodierung nötig. Lesen Sie hier mehr darüber. Weiterlesen: Import/ Export: EUDR bei der Zollanmeldung …
Wer kontrolliert wie die Einhaltung der EUDR und welche Sanktionen sieht die Verordnung vor? Alle Informationen dazu finden Sie hier. Weiterlesen: Kontrolle der EUDR-Pflichten …
Die EU-Kommission hat umfassende Hilfestellungen zur EUDR veröffentlicht und diese immer wieder erweitert – etwa um Beispiel-Szenarien in Lieferketten. Hier finden Sie die jeweils aktuelle Version der FAQ und der Leitlinien sowie alle weiteren Veröffentlichungen der EU-Kommission. Weiterlesen: EU-Kommission: FAQ, Leitlinien und mehr …
Neben den Hilfestellungen der EU-Kommission und allen Informationen auf diesen Seiten gibt es weitere kostenlose Angebote, die Sie dabei unterstützen können, sich auf die Anwendung der EUDR vorzubereiten. Diese haben wir hier für Sie zusammengestellt. Weiterlesen: Weitere Hilfen zur Anwendung …
Damit sich Marktbeteiligte auf die neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte vorbereiten können, bieten wir Web-Seminare an. "Wir" das ist die EUDR-Fachgruppe der BLE sowie das zur BLE gehörende Bundeszentrum für Landwirtschaft (BZL). Was müssen Sie tun, um EUDR-konform zu handeln? Darauf geben wir Ihnen gemeinsam mit externen Referierenden Antworten. Weiterlesen: Unser Angebot für Sie: Web-Seminare zur EUDR …