Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Personen auf einer dörflichen Wiese mit Baumhaus im Hintergrund Soziale Dorfentwicklung Quelle: BMEL/ Photothek

Soziale Dorfentwicklung – Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung "Soziale Dorfentwicklung – Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume" im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) innovative Projekte, die zur Stärkung von Gemeinschaften in ländlichen Städten und Gemeinden beitragen. Die maximale Fördersumme beträgt jeweils bis zu 200.000 Euro über einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten. Interessierte können bis zum 20.11.2023 Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der BLE einreichen.

(Dorf)Gemeinschaften in ländlichen Räumen geraten u.a. durch die Folgen des demografischen Wandels, sich verändernde Familien- und Arbeitsstrukturen und die Ausdünnung von Infrastrukturen und Versorgungsangeboten verstärkt unter Druck. Dies führt dazu, dass sich Menschen immer weniger begegnen und das soziale Zusammenleben in ländlichen Orten leidet. Dadurch können schon bestehende strukturelle Nachteile entscheidend verstärkt werden.

Daher gilt es, Bürgerinnen und Bürger ländlicher Städte und Gemeinden in die Lösung dieser Fragen einzubeziehen, um die Zukunftsfähigkeit und Resilienz ländlicher Regionen zu stärken. Indem engagierte Bewohnerinnen und Bewohner Strukturen des Miteinanders und inklusive Formen der Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen am öffentlichen Leben schaffen, werden sozialräumliche Entwicklungsprozesse angestoßen und das Zugehörigkeitsgefühl zur Gemeinschaft gestärkt.

Die Projekte sollen den sozialen Zusammenhalt und die Gemeinschaft auch im Sinne von Eigenverantwortung und Eigeninitiative fördern. Gemeinschaften in ländlichen Städten und Gemeinden sollen dabei unterstützt werden, neue Wege für ein aktives soziales Miteinander zu finden, um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen proaktiv zu begegnen.

Allgemeine Anforderungen und Gegenstand der Förderung

Im Rahmen des Förderaufrufs werden modellhafte und innovative Projekte im Bereich der Sozialen Dorfentwicklung gefördert, die zur Stärkung von Gemeinschaften in ländlichen Städten und Gemeinden beitragen. Die Projekte sollen sich einem der folgenden thematischen Schwerpunkte widmen, wobei eine Verbindung einzelner Themen möglich ist (Details hierzu können der Bekanntmachung entnommen werden):

  • Schaffung oder Nutzbarmachung sozialer Begegnungsorte / Treffpunkte
  • Unterstützungs- und Begleitstrukturen für ältere Menschen
  • Vielfalt, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Inklusion leben
  • Mehr Selbstverantwortung für eine aktive soziale Dorfentwicklung

Mit den Projekten soll an vorhandene Potenziale angeknüpft werden. Die erste Fördermaßnahme zum Thema "Soziale Dorfentwicklung" im Rahmen des BULEplus (veröffentlicht im Jahr 2015) hat gezeigt, wie die Stärkung von Gemeinschaften, die Unterstützung von engagierten Akteuren und die Mobilisierung von vorhandenem Potenzial und Ideen im ländlichen Raum aussehen können. Skizzeneinreicher sollten sich daher mit den Ergebnissen (https://www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/ehrenamt/soziale-dorfentwicklung-gmeinsam-stark.html) zuvor genannter Maßnahme beschäftigen und sich in ihrer Projektidee hierauf beziehen, dabei aber neue Ideen entwickeln, die sich am Bedarf der jeweiligen (Dorf)Gemeinschaft orientieren. Für die Auswahl der Skizzen, die für eine Förderung vorgesehen werden, ist der Innovationsgrad der Projektidee ein wesentliches Kriterium. Der Projektansatz sollte daher über herkömmliche und schon existierende Ansätze unter den jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen hinausgehen.

Antragsberechtigt sind juristische Personen, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Unternehmen, Gemeinden, Städte, Landkreise). Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte.

Es sind nur Anträge für solche Vorhaben zugelassen, die in Kommunen (Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden, Kleinstädten, etc.) mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen bzw. dort schwerpunktmäßig wirken. Ebenso sind Vorhaben von größeren Gebietskörperschaften (z. B. Landkreise) zulässig, sofern sie in Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen bzw. dort schwerpunktmäßig wirken.

Bewerbungen von Vorhaben aus strukturschwachen Kommunen sind ausdrücklich erwünscht. Weitere Informationen zur Berücksichtigung der Strukturschwäche im Bewerbungsverfahren finden Sie in den FAQ.

Vernetzung und Wissenstransfer

Das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) setzt diese BULEplus-Fördermaßnahme im Auftrag des BMEL um. Als Projektträger begleitet und berät das KomLE Akteure bereits bei der Bewerbung auf eine Projektförderung fachlich und administrativ und wirkt darauf hin, dass erfolgsversprechende Ideen und übertragbare Konzepte inhaltlich geschärft und gegebenenfalls nachqualifiziert werden. Darüber hinaus unterstützt es in vielfältigen Formaten die Vernetzung und den übergreifenden Wissenstransfer auch über die Förderlaufzeit hinweg. Die Ergebnisse der fachlichen Auswertung dieser Fördermaßnahme bereitet das KomLE auf und macht sie allen Interessierten zugänglich.

Hinweise für Skizzeneinreicher

Nähere Informationen zur Fördermaßnahme "Soziale Dorfentwicklung" entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung:

Bekanntmachung Nr. 02/23/42 über die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben "Soziale Dorfentwicklung –
Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume" im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) (PDF, 568 KB, Nicht barrierefrei)
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Die Einreichungsfrist für Projektskizzen ist am 20.11.2023 abgelaufen.

Ergänzend finden Sie hier eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ), die regelmäßig aktualisiert werden:

Hilfe bei weiteren Fragen

Bitte lesen Sie die Bekanntmachung und die FAQs sorgfältig durch.

Sollten anschließend noch Fragen unbeantwortet sein, können Sie sich per E-Mail an soziale-dorfentwicklung@ble.de oder über +49 (0)228 6845-2744 an uns wenden.