Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Kleinbeihilfe für Fischereiunternehmen im Rahmen der BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen

Kleinbeihilfe für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands in den Jahren 2022 und 2023

In Folge der Aggression Russlands gegen die Ukraine kommt es zu Störungen des Wirtschaftslebens. Auch Fischereiunternehmen sind insbesondere in Form von erheblich gestiegenen Betriebskosten betroffen.

Die Europäische Kommission hatte in 2022 zur Stützung der Wirtschaft wegen der Folgen aus der Aggression Russlands gegen die Ukraine für Fischereiunternehmen Kleinbeihilfen von maximal 75.000 Euro je Betrieb ermöglicht. Zu deren Umsetzung hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen (BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022" vom 18. August 2022) getroffen.

Auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine vom 21. Juni 2022 in der Fassung vom 4. Oktober 2022 gewährte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur raschen Unterstützung der Fischereiunternehmen im Rahmen der verfügbaren Ausgabemittel Kleinbeihilfen mit dem Ziel, die deutsche Fischereiwirtschaft auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und damit einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung zu leisten.

Für die Durchführung dieser Maßnahme war die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Gut 350 Fischereibetrieben konnten bis zum Ende des Jahres 2022 Kleinbeihilfen in Höhe von insgesamt ca. 5,2 Millionen Euro gewährt und ausgezahlt werden.

Aufgrund der andauernden Krisensituation war das Wirtschaftsleben auch im Jahr 2023 weiterhin beträchtlich gestört. Die Europäische Kommission hatte den höchst zulässigen Zuschuss für eine Kleinbeihilfe auf maximal 300.000 Euro je Fischereiunternehmen für den gesamten Geltungszeitraum des Krisenrahmens (24.02.2022 bis 31.12.2023) erhöht. Die Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurde entsprechend geändert ("BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022" vom 23. November 2022).

Auf Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine vom 21. April 2023 konnten bis zum Ende des Jahres 2023 ca. 360 Fischereibetrieben Kleinbeihilfen in Höhe von weiteren ca. 5,35 Millionen Euro gewährt und ausgezahlt werden.

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