Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Landschaft in Myanmar Myanmar Landschaft in Myanmar Quelle: nipastock - Fotolia.com

EUTR: Informationen zu Holzimporten aus Myanmar

Importe von Urwaldteak aus Myanmar stehen seit einiger Zeit stark in der Kritik. Rechtlicher Bewertungsmaßstab von Importen von Holz und Holzerzeugnissen in die EU ist die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR), Verordnung (EU) Nr. 995/2010.

Die Holzhandelsverordnung verbietet zum einen die Einfuhr von illegal geschlagenem Holz und verpflichtet andererseits die Marktteilnehmer (hier: die Importeure) zu einer sogenannten Sorgfaltspflichtregelung. Danach müssen Importeure nachweisen, dass das Risiko eines Importes von illegal geschlagenem Holz vernachlässigbar ist.

Im März 2017 erließ die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) deutschen Importeuren von Teakholz aus Myanmar gegenüber eine Anordnung, mit der den Marktteilnehmern aufgegeben wurde, im Sorgfaltspflichtsystem bestimmte Nachweise zur Ursprungsregion des Holzes vorzulegen sowie zusätzliche risikomindernde Belege zu beschaffen. Diese Anordnung wurde zeitgleich auf der BLE-Internetseite als allgemeine Information veröffentlicht (www.ble.de/holzimport).

Trotz der Hinweise, dass die Nachweisführung im Hinblick auf eine EUTR-konforme Dokumentation der geforderten Sorgfaltspflichtregelung schwierig ist, importierten auch nach deren Veröffentlichung einige Marktteilnehmer Teakholz aus Myanmar.

BLE: Zurzeit kein EUTR-konformer Holzimport aus Myanmar möglich

Nach eingehender Prüfung der für diese Importe erstellten Sorgfaltspflichtregelungen kommt die BLE zu dem Ergebnis, dass es – trotz entsprechender Bemühungen der Importeure – nach derzeitigem Erkenntnisstand offenbar nicht möglich ist, Holz aus Myanmar EUTR-konform in die EU zu importieren.

Keiner der vorgelegten Nachweise konnte als ausreichend angesehen werden. Diese Einschätzung wird von den übrigen aus Myanmar Holz importierenden EU-Mitgliedsstaaten sowie der EU-Kommission geteilt.

Myanmar ist an der Verbesserung der Situation interessiert und hat Maßnahmen für mehr Transparenz sowie die Zusammenarbeit mit NGOs angekündigt. Daher bezieht sich diese Einschätzung zunächst nur auf das vor dem durch Myanmar verhängten Einschlagsverbot 2016 geschlagene Holz.

Über Lieferungen von Holz, das nach der Wiederaufnahme des Einschlags (ab April 2017) geschlagen wurde, liegen der BLE bislang noch keine Informationen vor.

Den meisten der BLE vorgelegten Sorgfaltspflichtsystemen fehlt die erforderliche Rückverfolgbarkeit der Stämme bis zur Einschlagsregion. Entsprechende Nachweise bezogen sich entweder nur auf einen kleinen Teil der Gesamtlieferung oder es fehlten konkrete Zuordnungen durch Hammerschlagmarkierungen.

Niedriger Korruptionsindex für Myanmar

In keinem Fall lagen alle der inzwischen bekannten Dokumente aus Myanmar (www.ble.de/holzimport) vor, die zumindest den behördlichen Nachweis der Legalität darstellen.

Auch bei diesen staatlichen Dokumente führt die Berücksichtigung des niedrigen Korruptionsindex allerdings dazu, dass diese nicht als ausschließliche Legalitätsnachweise anerkannt werden können. Die von staatlichen Stellen ausgestellten Nachweise können weder als alleiniger Nachweis für die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften, noch als ausreichend risikomindernd angesehen werden.

Der Korruptionsindex für Myanmar lag nach Transparency International 2015 bei 22 sowie 2016 bei 28; für 2017 wird er mit 30 angegeben. Dies zeigt zwar einerseits einen gewissen Erfolg staatlicher Bemühungen, doch liegen die Werte alle im nicht-tolerablen Bereich.

Keine Nachweise bekannt, die als riskomindernd gelten könnten

Für einige Importe legten die Marktteilnehmer als risikomindernde Maßnahmen Verifizierungen von Dritten vor. Diese beschränkten sich zum Teil jedoch auf die Verifizierung der Authentizität staatlicher Stellen. So wurde von dritter Seite bescheinigt, dass bestimmte staatliche Dokumente tatsächlich von der Person oder der in dem Dokument angegebenen Stelle ausgestellt worden sind.

In keinem Fall verfügte die Verifizierung über einen eigenen, unabhängigen, die tatsächlichen Angaben der staatlichen Stellen belegenden Aussagegehalt. Daher ist eine solche Verifizierung nicht ausreichend. Folglich sind keine Nachweise bekannt, die als ausreichend risikomindernd im Sinne der EUTR gelten könnten.

Weiterhin besonderes Augenmerk auf Einfuhren – Verwahrung, Rücksendung und Ordnungswidrigkeitsverfahren möglich

Aufgrund dieser Feststellungen wird die BLE entsprechende Einfuhren künftig weiterhin besonders überwachen. Lieferungen mit Ursprung Myanmar, auch wenn sie aus anderen Ländern wie beispielsweise Indien importiert werden, können dabei nach den Vorschriften des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (§ 2 Abs. 2 Buchstabe b) HolzSiG) zunächst in Verwahrung genommen werden.

Kann der BLE daraufhin innerhalb von vier Wochen die Einhaltung der EUTR-Vorschriften nicht nachgewiesen werden, wird gegenüber dem Importeur angeordnet, die Lieferung auf dessen Kosten an den Ursprungsort zurückzubringen. Außerdem wird die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens im Einzelfall geprüft.

Unbefriedigende Situation – BLE wird informieren

BMEL und BLE bedauern diese unbefriedigende Situation und hoffen, dass im Zuge der in Myanmar angestoßenen Reformen in Kürze verlässliche Legalitätsnachweise vorliegen. Sobald sich die Situation in Myanmar verbessert und die Einschätzung geändert werden kann, wird die BLE darüber informieren.

Darüber hinaus findet weiterhin eine enge Abstimmung mit den Behörden der anderen EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission statt, um sicherzustellen, dass die EUTR einheitlich umgesetzt wird und deutsche Marktteilnehmer nicht benachteiligt werden.

Hintergrund

Nach Berichten der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) weist Myanmar weltweit die dritthöchste Entwaldungsrate auf. Der Anteil illegal geschlagenen Holzes in Myanmar wird nach einem Bericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) von 2013 auf bis zu 80 Prozent geschätzt. Auch in seinem jüngsten Bericht spricht das UNODC von illegalen und korrupten Strukturen bei der Holzernte und dem Holzhandel in Myanmar.

Erscheinungsdatum: 13.06.2018