Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Sonnenkollektoren mit weidenden Schafen Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung – Förderung von Stromspeichern Quelle: Karl-Friedrich Hohl - E+ via Getty Images

Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung – Förderung von Stromspeichern

Die Integration von Stromspeichern in das betriebliche landwirtschaftliche Stromnetz ist so wichtig wie nie zu vor. Sie ist eine ideale Möglichkeit, eine Absicherung gegen stark steigende Strompreise vorzunehmen. Aus diesem Grund weist die BLE explizit auf die Fördermöglichkeit von Stromspeichern im Rahmen des Bundesprogramms Energieeffizienz hin.

Die Förderung von Stromspeichern kann im Förderbereich "Erneuerbare Energieerzeugung und Abwärmenutzung" (Nr. 3.2.2) nach Richtlinie Teil A beantragt werden.

Fördergrundlage:

Neben dem Angebot zur Speicherförderung auf Länderebene können Stromspeicher für den landwirtschaftlichen Sektor ebenfalls auf Bundesebene im Rahmen der o. g. Richtlinie sowie dem genannten Förderbereich gefördert werden:

Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um ein KMU in der landwirtschaftlichen Primärproduktion,
  • Es wurde eine maßnahmenspezifische oder eine vollumfängliche Energieberatung durch eine bei der BLE zugelassene sachverständige Person durchgeführt,
  • Der zwischengespeicherte Strom wird ausschließlich für den Eigenbedarf genutzt.

Konditionen:

  • Zuschuss von bis zu maximal 900,00 Euro je jährlich eingesparter Tonne CO2 beziehungsweise maximal 40 Prozent des Netto-Investitionsvolumens.

Umgesetzte Projekte im Förderbereich "Erneuerbare Energieerzeugung und Abwärmenutzung" der Richtlinie Teil A:

Bisher hat die BLE Projekte gefördert, in denen bei reiner Speicherförderung (beispielsweise bei der Integration in bereits bestehende regenerative Systeme) durchschnittlich 200 Euro/kWh Nettokapazität des Stromspeichers bezuschusst wurden.

Eine durchaus günstigere Variante bietet die zeitgleiche Förderung von Stromspeichern in Kombination mit regenerativen Erzeugungsanlagen (zum Beispiel Photovoltaik- oder Kleinwindanlagen). Bei einer solchen Kombination aus Erzeugungsanlage und Stromspeicher auf landwirtschaftlichen Betrieben sowie einer vorteilhaften Auslegung können durchschnittlich Bundesmittel in Höhe von 300 Euro/Kilowattstunde Nettokapazität des Stromspeichers abgerufen werden.

Erinnerung:

Als Reaktion auf die Entwicklungen am Energiemarkt hat die BLE, zunächst befristet bis zum 15. Januar 2023, eine Verfahrensänderung eingeführt: Mit einer schriftlichen Erlaubnis zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn (EfV) können antragstellende Unternehmen zügig mit den geplanten Maßnahmen beginnen. Weitere Informationen sind der Pressemitteilung Bundesprogramm Energieeffizienz: Steigende Energiepreise – Fördermöglichkeiten für Landwirtschaft und Gartenbau zu entnehmen.

Kontaktdaten:

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt Erneuerbare Energieerzeugung und Abwärmenutzung A  (PDF, 519 KB, Nicht barrierefrei) sowie der Richtlinie sowie unter www.ble.de/energieeffizienz