Vereinbarkeit von Vereinbarungen über die Regalpflege und die Nichtberechnung von nicht weiterverkaufter Ware mit dem Verbot unlauterer Handelspraktiken
In den vergangenen Wochen und Monaten haben sich zahlreiche Lieferanten innerhalb der Agrar- und Lebensmittellieferkette mit der Frage an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gewandt, ob und inwieweit bestimmte Streckengeschäftsmodelle mit den Verboten des Gesetzes zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich vom 9. Juni 2021 (AgrarOLkG) vereinbar seien.
Die Geschäftsmodelle dieser – meist mittelständischen – Lieferanten sehen neben der Lieferung der Vertragsware typischerweise auch den berechnungsfreien Austausch von nicht weiterverkaufter Ware in den Filialen des Einzelhandels vor.
Aufgrund der Vielzahl dieser Anfragen hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sich entschieden, hierzu einen Fallbericht zu veröffentlichen, um den Marktteilnehmern vor Ablauf der Übergangsfrist für die Anpassung von Verträgen an die Vorgaben des AgrarOLkG am 8. Juni 2022 eine Orientierungshilfe zu geben.
Den Fallbericht finden Sie hier zum Download (Fallbericht – Vereinbarkeit von Vereinbarungen über die Regalpflege und die Nichtberechnung von nicht weiterverkaufter Ware mit dem Verbot unlauterer Handelspraktiken (PDF, 271 KB, Nicht barrierefrei)) sowie unter www.ble.de/utp.