Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Forstliches Vermehrungsgut

Seit dem 01.01.2003 gelten das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und die Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV). In Durchführung dieser Rechtsvorschriften sind der Bundesanstalt verschiedene Aufgaben übertragen worden.

1. Empfehlungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses (gGA) der Länder zur Umsetzung des Forstvermehrungsgutrechtes

Mit dem Ziel einer ländereinheitlichen Umsetzung des FoVG haben die Waldbaureferenten des Bundes und der Länder die Einsetzung eines gemeinsamen Gutachterausschusses (gGA) "Forstliches Vermehrungsgut" beschlossen.

Die Empfehlungen des gGA werden regelmäßig überarbeitet.

Forstvermehrungsgutrecht: Empfehlungen des gemeinsamen Gutachterausschusses (gGA) der Länder für dessen Umsetzung. Stand: Januar 2024 (PDF, 2 MB, Nicht barrierefrei)
Zählprotokoll für die Aufnahme von Forstpflanzen in Baumschulen  (xls, 144 KB, Nicht barrierefrei)

2. Registrierung von Forstsamen- und Forstpflanzenbetrieben

Nach § 17 FoVG haben Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe sich bei der zuständigen Landesstelle anzumelden und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Bundesanstalt führt eine bundesweite Liste der angemeldeten Betriebe.

Landesstellen der Bundesländer mit Zuständigkeit für die Registrierung von Forstsamen- und Forstpflanzenbetrieben  (PDF, 381 KB, Nicht barrierefrei)
Liste der nach § 17 Abs. 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes registrierten Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe, alphabetisch sortiert (PDF, 241 KB, Nicht barrierefrei)
Liste der nach § 17 Abs. 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes registrierten Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe, sortiert nach Postleitzahlen (PDF, 236 KB, Nicht barrierefrei)

3. Saatgutprüfung und Registrierung von Saatgutprüfstellen

Liste der registrierten Saatgutprüfstellen nach § 5 FoVDV (PDF, 91 KB, Nicht barrierefrei)
Antrag auf Registrierung als Saatgutprüfstelle nach § 5 der FoVDV  (PDF, 27 KB, Nicht barrierefrei)
Hinweise zur Probeentnahme von Forstsaatgut  (PDF, 495 KB, Nicht barrierefrei)
Mindestgewichte der Einsendungsproben für die Prüfung von Forstsaatgut

4. Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut

Für die Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut aus Drittländern ist vor der Einfuhr die Abgabe einer Einfuhranzeige erforderlich. Das Formular der Einfuhranzeige kann hier als Adobe-PDF-Formular mit Durchschreibautomatik auf die Seiten 2 und 3 heruntergeladen oder bei Herrn Henrich angefordert werden.

Die Einfuhranzeige ist in dreifacher Ausfertigung bei der BLE einzureichen.

Sie kann von der Bundesanstalt nur dann bestätigt werden, wenn

  1. für das Drittland, in dem das Saatgut erzeugt worden ist, die gleichen Rahmenbedingungen bei der Saatguterzeugung herrschen wie in einem Mitgliedsstaat der EU (Gleichstellungsentscheidung der EU-Kommission - Länderliste) und
  2. ein OECD-Zertifikat des Ursprungslandes vorgelegt wird.

Ein erläuterndes Merkblatt kann hier heruntergeladen werden.

Für die Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut sind folgende Warennummern nach KN-Code auf der Einfuhranzeige einzutragen:

* 1209 9910 - für Forstsamen
* 0602 9041 - für Pflanzen von Forstgehölzen

Formular für Einfuhranzeige  (PDF, 105 KB, Nicht barrierefrei)
Gleichstellungsentscheidung und Änderungsbeschluss der EU-Kommision mit der Liste der Drittstaaten  (PDF, 751 KB, Nicht barrierefrei)
Merkblatt zur Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut aus Drittländern  (PDF, 37 KB, Nicht barrierefrei)

5. Zugelassenes Ausgangsmaterial

Die Bundesanstalt erstellt nach § 6 FoVG eine bundesweite Zusammenstellung über zugelassenes Ausgangsmaterial.

Die Gesamtübersicht über zugelassenes Ausgangsmaterial für forstliches Vermehrungsgut sowie die Liste der Zulassungseinheiten in den Kategorien „Geprüft“ und „Qualifiziert“ und Zusammenfassung nach Herkunftsgebieten in der Kategorie „Ausgewählt“ mit aktuellem Stand finden Sie auf unserer Internetseite zu forstgenetischen Ressourcen.

Zuständige Stellen der Bundesländer für die Führung der Register über zugelassenes Ausgangsmaterial (PDF, 372 KB, Nicht barrierefrei)

6. Pappelregister

Seit 2011 führt die Bundesanstalt das Register der in Deutschland von den nach Landesrecht zuständigen Stellen zugelassenen Klone, Klonmischungen und Familieneltern der Pappel.

Nach § 4 des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) dürfen Zulassungen von diesen Arten von Ausgangsmaterial nur in der Kategorie "GEPRÜFT" erfolgen. Auch die vegetative Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, darf nur aus Ausgangsmaterial dieser Kategorie erfolgen (§ 7 FoVG).

Liste der Pappelklone, -klonmischungen und -familieneltern  (PDF, 890 KB, Nicht barrierefrei)
Übersicht der Pappelmutterquartiere und der zuständigen Landesstellen  (PDF, 495 KB, Nicht barrierefrei)

7. Statistische Daten zu Ernte und Handel mit forstlichem Vermehrungsgut

Erstmals für das Baumschuljahr 2018/2019 werden die Auswertungen zur Saatguternte und Handel auf der neuen Internetseite zu forstgenetischen Ressourcen https://fgrdeu.genres.de/ dargestellt. Dort finden sich auch alle Erhebungsdaten seit dem Jahr 2003 mit umfangreichen Such-, Sortier- und Filtermöglichkeiten.

Die Inhalte im alten Format bis zum Baumschuljahr 2017/2018 bleiben an dieser Stelle jedoch auch weiter einsehbar.

Nachfolgende Daten stellen eine Zusammenfassung der, von der Bundesanstalt jährlich durchgeführten Erhebung zur Versorgungssituation mit forstlichem Vermehrungsgut im Bundesgebiet dar. Durch die Aufgliederung der Erntemengen der letzten Jahre in Herkunftsgebiete kann bei Bedarf eine Plausibilitätskontrolle für, am Markt angebotenes Vermehrungsgut durchgeführt werden. Erstmals ab dem Baumschuljahr 2004/2005 wird die gesamte Erhebung zur Versorgungssituation mit forstlichem Vermehrungsgut als pdf-Datei auf dieser Seite eingestellt.

Versorgungsbilanz für forstliches Saatgut (Ernteaufkommen, Einfuhr, Ausfuhr):

Ernteergebnisse der letzten Jahre (ausgewähltes Vermehrungsgut nach Herkunftsgebieten):

Erhebung zur Versorgungssituation mit forstlichem Vermehrungsgut:

8. Liste der für Prüfungen zu verwendenden Standards

Für Zulassungen in der Kategorie "Geprüft" sind Vergleichsprüfungen erforderlich, die die Überlegenheit des zuzulassenden Ausgangsmaterials belegen. Die dabei zu verwendenden Standards hat der Sachverständigenbeirat für geprüftes Vermehrungsgut zusammengestellt.

Ausgewiesene Standards  (PDF, 143 KB, Nicht barrierefrei)

9. Mehrsprachiger Index wichtiger Vokabeln zu forstlichem Vermehrungsgut

Im internationalen Handel ist es oft nicht leicht, sich in den fremdsprachigen Lieferpapieren zurechtzufinden. Als Hilfe für Händler, Waldbesitzer und die kontrollierenden Behörden haben wir in den Sprachen der EU ein kleines Verzeichnis aufgebaut, das die wichtigsten Begriffe im Bereich des forstlichen Vermehrungsgutes und die Baumarten der Richtlinie 1999/105/EG enthält. Stellen Sie sich je nach Bedarf für Ihr Sprachpaar die entsprechende Liste zusammen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Henrich.