Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Marktorganisation

Die BLE ist Marktordnungsstelle für die in der Europäischen Union (EU) bestehenden gemeinsamen Marktorganisationen. Als Marktordnungsstelle ist sie insbesondere bei der Intervention von Waren, bei der Privaten Lagerhaltung und bei Beihilfemaßnahmen tätig.

Als Marktordnungsstelle für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft erteilt die BLE Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie -genehmigungen. Welche Waren im Einzelnen einfuhrlizenzpflichtig sind, kann der Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz) entnommen werden, die zugleich Hinweise über eventuell andere außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen enthält.

Seit der Gründung der EU ist die gemeinsame Agrarpolitik einer ihrer wichtigsten Politikbereiche. Sie zielt darauf ab, den Verbrauchern angemessene Preise für landwirtschaftliche Produkte und den Landwirten ein gerechtes Einkommen zu garantieren. Zu diesem Zweck wird der Agrarmarkt der EU organisiert. Das heißt, der Staat greift durch bestimmte Maßnahmen regelnd in den Markt ein.

Eine solche Maßnahme ist unter anderem der An- und Verkauf von Agrarprodukten durch den Staat (Intervention). Auch die staatliche Unterstützung bestimmter Verhaltensweisen, wie zum Beispiel Sondermaßnahmen in der Landwirtschaft oder die private Lagerhaltung, gehören dazu. Die BLE ist die Interventionsstelle der Bundesrepublik Deutschland für die meisten landwirtschaftlichen Erzeugnisse.

Die Europäische Gemeinschaft stellt Mittel zur Absatzförderung im Binnenmarkt und in Drittländern für europäische Agrarerzeugnisse bereit und unterstützt zentrale Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen in Drittländern für in Deutschland erzeugte Weine.

Um die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft bei ihren Bemühungen zur Erschließung neuer Auslandsmärkte zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein über die BLE koordiniertes Unterstützungsprogramm für die Exportförderung aufgelegt.

Die Produktinfostelle in der BLE ist Ansprechpartner für Informationen über Produkte, für die bisher keine EU-weit einheitlichen Regelungen getroffen wurden. Hierzu gehören insbesondere Informationen über geltende nationale Produktvorschriften. Weitere Informationen:

Als Durchsetzungsbehörde geht die BLE dem Verdacht von Verstößen gegen das Verbot unlauterer Handelspraktiken nach und trifft die notwendigen Maßnahmen, um festgestellte Zuwiderhandlungen abzustellen und gegebenenfalls zu sanktionieren.