Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Beschwerden über unlautere Handelspraktiken

Wir sind bei der Verfolgung von unlauteren Handelspraktiken auf Ihre Hilfe angewiesen.

Unlautere Handelspraktiken finden nicht im öffentlichen Raum, sondern innerhalb der geschäftlichen Beziehungen zwischen Lieferanten und Käufern statt. Wir von der BLE, die für die Durchsetzung des Verbots unlauterer Handelspraktiken zuständig sind, sind deshalb darauf angewiesen, dass Sie uns entsprechende Hinweise auf Verstöße gegen das Verbot unlauterer Handelspraktiken geben.

Wir sind uns jedoch darüber bewusst, dass Personen oder Unternehmen, die von unlauteren Handelspraktiken betroffen sind, sich typischerweise davor scheuen, diese Informationen weiter zu geben, um für sie existenzielle Lieferbeziehungen nicht zu gefährden. Insbesondere solche Insider-Kenntnisse können jedoch sehr wertvoll für die Aufdeckung, Abstellung und Ahndung von unlauteren Handelspraktiken sein und dabei helfen, weitere Verstöße zu verhindern.

Deshalb trifft die BLE auf Ihren Antrag die erforderlichen Maßnahmen, um Ihre Identität sowie alle sonstigen Informationen, deren Offenlegung nach Ihrer Ansicht Ihren Interessen schaden würde, zu schützen. Durch das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) ist die BLE vom Gesetzgeber hierzu ermächtigt worden.

Sollten Sie Insider-Wissen oder Kenntnisse über unlautere Handelspraktiken haben, können Sie sich gerne telefonisch oder schriftlich an das Referat 516 wenden oder unser Online-Beschwerdeformular nutzen.