Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Zuständige Behörden für die Überwachung der Einhaltung der technischen Vorschriften

In Deutschland ist die Lebensmittelüberwachung Aufgabe der Bundesländer.

Die Ministerien der Länder für Verbraucherschutz bzw. Ernährung als oberste Lebensmittelüberwachungsbehörden sind verantwortlich für die Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung und regeln deren Organisation. Zuständig für die direkte Lebensmittelüberwachung sind die örtlichen Lebensmittelüberwachungsämter, die bei den Kreis- und Stadtverwaltungen angesiedelt sind.

Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucher und Verbraucherinnen vor gesundheitlichen Gefahren, vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Die amtliche Lebensmittelüberwachung überprüft daher, ob alle für die Vermarktung von Produkten geltenden rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Oberste Landesbehörden / Lebensmittelüberwachung  (PDF, 14 KB, Nicht barrierefrei)