Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Produkte und nationale Vorschriften im Agrar- und Fischereisektor sowie für Bedarfsgegenstände

Die Produktinfostelle der BLE erteilt Informationen über die geltenden technischen Vorschriften. Dies sind nationale Gesetze, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften, welche Regelungen (z.B. in Bezug auf die Zusammensetzung, Kennzeichnung, Verpackung, Etikettierung) enthalten, die auf die nachfolgend genannten Produkte Anwendung finden:

1. Bedarfsgegenstände im Sinne von § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 bis 9 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

2. Düngemittel, die nicht als EG-Düngemittel bezeichnet sind: Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsmittel, Kultursubstrate
(zu den Technischen Vorschriften)

3. Essig
(zu den Technischen Vorschriften)

4. Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs für andere Zwecke als Spirituosen

5. Fruchtweine
(zu den Technischen Vorschriften)

6. Kartoffeln
(zu den Technischen Vorschriften)

7. Kennzeichnungsregelungen für bestimmte Nacherntebehandlungsmittel für Zitrusfrüchte und Kartoffeln
(zu den Technischen Vorschriften)

8. Kennzeichnungsregelungen von Mineralwasser als "für die Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet"
(zu den Technischen Vorschriften)

9. Milch und Milcherzeugnisse
(zu den Technischen Vorschriften)

10. Mittel zum Tätowieren
(zu den Technischen Vorschriften)

11. Nationale Höchstmengen für Mykotoxine in Lebensmitteln
(zu den Technischen Vorschriften)

12. Nationaler Nitrathöchstgehalt für diätetische Lebensmittel
(zu den Technischen Vorschriften)

13. Produkte, die in der Landwirtschaft Verwendung finden, z.B. Pflanzenschutzgeräte, für die das Pflanzenschutzgesetz Anforderungen enthält
(zu den Technischen Vorschriften)

14. Tabakerzeugnisse
(zu den Technischen Vorschriften)