Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Private Lagerhaltung von Schweinefleisch

Unter bestimmten Marktkonstellationen ist die EU-Kommission ermächtigt, zur Entlastung auf dem Schweinefleischmarkt Maßnahmen zur Beihilfegewährung zur privaten Lagerhaltung zu beschließen. Mit VO (EU) 2022/470 vom 23. März 2022, veröffentlicht am 24. März 2022, hat die EU-Kommission die Marktordnungsmaßnahme "Private Lagerhaltung von Schweinefleisch" eröffnet. Diese Verordnung tritt am 25. März 2022 in Kraft.

Anträge können ab 25. März 2022 unter den Bedingungen der nachfolgend veröffentlichten Bekanntmachung Nr. 08/22/51 schriftlich oder per Telefax bei der BLE unter Verwendung des Formblattes (Anlage 1 der Bekanntmachung) eingereicht werden.

Einreichungsschluss: 29. April 2022

Zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrages muss eine Sicherheit in Höhe von 20 % des beantragten Beihilfebetrages geleistet worden sein (vgl. Nr. 5.1.2 und Nr. 5.5 der Bekanntmachung).

Bekanntmachung und Anlagen

Bekanntmachung Nr. 08/22/51 der Bedingungen über die Durchführung des Verfahrens zur Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch vom 24. März 2022, aktualisiert am 28. März 2022 (PDF, 297 KB, Nicht barrierefrei)

Anhang I, Blatt 1, Beihilfesätze (doc, 49 KB, Nicht barrierefrei)

Anhang I, Blatt 2, Definitionen beihilfefähige Erzeugnisse (doc, 30 KB, Nicht barrierefrei)

Anlage 1 Antrag (doc, 54 KB, Nicht barrierefrei)

Anlage 2 Anmeldung zur Einlagerung (doc, 82 KB, Nicht barrierefrei)

Anlage 3 Vertrag Annahme (doc, 96 KB, Nicht barrierefrei)

Anlage 4 Bürgschaft (doc, 56 KB, Nicht barrierefrei)

Anlage 5 Globalbürgschaft (doc, 56 KB, Nicht barrierefrei)

Anlage 6 Erklärung zum Gutschriftverfahren (docx, 18 KB, Nicht barrierefrei)

Anlage 7 Einlagerungsmeldung (doc, 54 KB, Nicht barrierefrei)

Anlage 8 Außenstellen (doc, 62 KB, Nicht barrierefrei)

Anlage 9 Ursprungserklärung (doc, 40 KB, Nicht barrierefrei)

Anlage 10a Palettenkarte für Schweinefleisch (doc, 49 KB, Nicht barrierefrei)

Anlage 10b Partiekarte für Schweinefleisch (doc, 47 KB, Nicht barrierefrei)

Anlage 11 Beihilfeantrag (doc, 56 KB, Nicht barrierefrei)

Anlage 12 Mitteilung Umlagerung (doc, 55 KB, Nicht barrierefrei)

Anlage 13 Auslagerungsmittelung (doc, 56 KB, Nicht barrierefrei)

Anlage 14 Information Veröffentlichung (doc, 39 KB, Nicht barrierefrei)

Anlage 15 Infomationen zum Datenschutz (DSGVO) (doc, 54 KB, Nicht barrierefrei)

Weitere Dokumente

Vorlage Kühlhausregister (xlsx, 165 KB, Nicht barrierefrei)

Aktuelles

Gewährung einer Beihilfe für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch

Die EU-Kommission hat mit der EU-Verordnung 2022/470 vom 23. März 2022 die Marktordnungsmaßnahme "Private Lagerhaltung von Schweinefleisch" eröffnet. Diese Verordnung tritt am 25. März 2022 in Kraft. Weiterlesen: Gewährung einer Beihilfe für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch …

Drei Schweinefleisch-Steaks (verweist auf: Gewährung einer Beihilfe für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch)

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