Private Lagerhaltung von Magermilchpulver aus in der EU erzeugter Kuhmilch
Unter bestimmten Marktkonstellationen ist die EU-Kommission ermächtigt, zur Entlastung auf dem Milchmarkt Maßnahmen zur Beihilfegewährung zur privaten Lagerhaltung von Magermilchpulver beschließen.
Derzeit finden keine Maßnahmen statt.
Wird die Beantragung von Lagerverträgen zur privaten Lagerhaltung von Magermilchpulver möglich, wird die Bekanntmachung nebst Antragsformularen an dieser Stelle veröffentlicht.