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Private Lagerhaltung von Butter
Unter bestimmten Marktkonstellationen ist die EU-Kommission ermächtigt, zur Entlastung auf dem Milchmarkt Maßnahmen zur Beihilfegewährung zur privaten Lagerhaltung von Butter beschließen.
Derzeit finden keine Maßnahmen statt.
Wird die Beantragung von Lagerverträgen zur privaten Lagerhaltung von Butter möglich, werden die Bekanntmachung nebst Antragsformularen an dieser Stelle veröffentlicht.