Interventionsmaßnahmen der BLE
Die Entwicklung eines gemeinsamen Marktes für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der Europäischen Union erfordert die Gestaltung und Organisation der Agrarmärkte. Zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsstellung und zur Preisstützung bestimmter Erzeugnisse auf dem Agrarmarkt hat die Europäische Union unter anderem die Interventionsregelung mit öffentlicher Lagerhaltung eingeführt.
In Deutschland ist die BLE für die Durchführung der Interventionsmaßnahmen zuständig.
Bei der Intervention mit öffentlicher Lagerhaltung werden bestimmte lagerfähige Erzeugnisse angekauft, in von der BLE angemieteten Lagern gelagert und wieder verkauft, sobald Bedarf an den Agrarmärkten besteht.
Die BLE informiert über die Durchführung der Intervention mit öffentlicher Lagerhaltung mittels Richtlinien, Bekanntmachungen bzw. Informationsunterlagen, die einen Überblick über aktuelle Ankaufs-, Lager- und Verkaufsbedingungen bieten. Rechtsgrundlagen sind die entsprechenden EU- und nationalen Verordnungen.
Delegierte Verordnung (EU) 2016/1238 der Kommission vom 18. Mai 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die öffentliche Intervention und die Beihilfe für die private Lagerhaltung
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 der Kommission vom 18. Mai 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die öffentliche Intervention und die Beihilfe für die private Lagerhaltung
Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007
Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates vom 16. Dezember 2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse