Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Intervention von Milchprodukten

Sprühmagermilchpulver

Zulassung als Herstellungsbetrieb

Da nur Sprühmagermilchpulver in die öffentliche Lagerhaltung übernommen wird, das in einem von der BLE zugelassenen Herstellungsbetrieb hergestellt wurde, stellen wir Ihnen hier die Bekanntmachung Nr. 20/16/51 vom 4. Oktober 2016 sowie die dazugehörigen Formulare in beschreibbarer Version zur Verfügung.

Bekanntmachung Nr. 20/16/51  (PDF, 530 KB, Nicht barrierefrei)
Konsolidierte Fassung der Bekanntmachung Nr. 20/16/51 durch Änderungen vom 31.01.2018
Änderung der Bekanntmachung Nr. 20/16/51
Anlage 2 - Antrag auf Zulassung (doc, 146 KB, Nicht barrierefrei)
Anhang zur Anlage 2 - Verpflichtungserklärung (doc, 34 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 4 - Ursprungserklärung (doc, 40 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 4 - Declaration of Origin (doc, 40 KB, Nicht barrierefrei)

Ankauf

Der Ankauf von Sprühmagermilchpulver findet regelmäßig vom 1. Februar bis zum 30. September jeden Jahres statt.
Für jeden Interventionszeitraum veröffentlicht die BLE Interventionsrichtlinien mit den jeweils gültigen Regelungen.
Nach den Vorschriften der delegierten Verordnung (EU) 2016/1238 und der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 findet der Ankauf zunächst zum Festpreis bis zur Erreichung der EU-weiten Höchstmenge statt und wird danach im Ausschreibungsverfahren fortgesetzt.

Der Ankauf von Sprühmagermilchpulver in die öffentliche Lagerhaltung findet nach der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1238 und der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 statt.

Die hierauf basierende Richtlinie zur Durchführung des Ankaufs im Rahmen der Intervention von Sprühmagermilchpulver sowie die Formulare in beschreibbarer Form werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Interventionslagerorte (Lagerorte)

Der Anbieter kann im Angebotsformular das Lager benennen, in das er die Ware liefern möchte.

Zur Information stellen wir Ihnen hier die unter Vertrag genommenen Interventionslager zur Verfügung.

Liste der Lagerorte  (xls, 68 KB, Nicht barrierefrei)

Abschluss von Lagerverträgen

Um den gesetzlichen Auftrag im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung erfüllen zu können, schließt die BLE Rahmenverträge über Lagerbedingungen zur Lagerung von Sprühmagermilchpulver mit Anbietern aus der Agrarwirtschaft.

Nachgefragt wird der Lagerraum im Wege einer Ausschreibung, die bezogen auf das Interventionsjahr durchgeführt wird. Durch Abschluss eines Rahmenvertrages über Lagerbedingungen ergibt sich weder eine Verpflichtung, Lagerraum vorzuhalten, noch eine Verpflichtung der BLE, Einlagerungen vorzunehmen.

Die Warenspezifischen Bestimmungen SMMP (docx, 74 KB, Nicht barrierefrei) sind Bestandteil des Rahmenvertrages.

Nach Vertragsabschluss können folgende beschreibbare Formulare benutzt werden:

Freiraummeldung (docx, 22 KB, Nicht barrierefrei)

Auftragsvergabe zur Lagerung von Sprühmagermilchpulver

Aktuell ist kein Vergabeverfahren eröffnet.

Alle Vergabeunterlagen werden zukünftig auf der Vergabeplattform des Bundes unter www.evergabe-online.de eingestellt. Die Angebotsabgabe durch Interessenten kann dann nicht mehr auf postalischem Wege erfolgen, sondern ausschließlich elektronisch über diese Plattform. Hierfür ist eine einmalige, kostenlose und schnelle Registrierung des Bieters auf der Plattform erforderlich. Fragen, die sich während des Vergabeverfahrens ergeben, müssen aus Gründen der Gleichbehandlung ebenfalls über diese Plattform gestellt werden. Die Fragen sowie deren Beantwortung werden dadurch grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt.

Interessenten, die ihr Interesse an künftigen Vergabeverfahren gegenüber der BLE bereits bekundet haben, sind in einem Adressenverteiler aufgenommen worden und werden bei jeder Eröffnung eines Vergabeverfahrens per E-Mail darüber informiert. Sind Sie ebenfalls daran interessiert? Dann teilen Sie dies der BLE unter der folgenden E-Mail-Adresse mit: lagerhaltung@ble.de. Danach werden Sie auch in die Adressenliste aufgenommen und erhalten regelmäßig die Information.
Um die Vergabeunterlagen einsehen zu können, ist keine Registrierung auf der Vergabeplattform nötig.

Lagerhaltung

Vor Einlagerung von Sprühmagermilchpulver ist die Vorbereitung der Lagerstelle anhand des Formulars " Checkliste Vorbereitung der Lagerstelle  (doc, 75 KB, Nicht barrierefrei)" zu dokumentieren und entsprechend zu versenden. Während der Lagerzeit werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt, die für die Gesunderhaltung der Ware sorgen. Besteht Bedarf an den Agrarmärkten wird das Sprühmagermilchpulver verkauft.

Folgende beschreibbare Formulare können nach der Einlagerung benutzt werden:

Dokumentation der Gefährdungen (doc, 261 KB, Nicht barrierefrei)
Lagerbericht  (doc, 85 KB, Nicht barrierefrei)
Eigentumsschild (doc, 131 KB, Nicht barrierefrei)
Partiekarte (doc, 148 KB, Nicht barrierefrei)
Palettenkarte  (doc, 58 KB, Nicht barrierefrei)
Monatsbilanz  (doc, 130 KB, Nicht barrierefrei)

Meldewesen Lagerhalter

Bearbeitungsanzeige  (doc, 46 KB, Nicht barrierefrei)
Bearbeitungsprotokoll  (doc, 49 KB, Nicht barrierefrei)
Einlagerungsmeldung  (doc, 74 KB, Nicht barrierefrei)
Auslagerungsmeldung  (doc, 73 KB, Nicht barrierefrei)
Anzeige über Umlagerung innerhalb des Flachlagers der o.g. Lagernummer

Jahresinventur

Jahresbilanz  (docx, 21 KB, Nicht barrierefrei)
Bestandsliste  (docx, 21 KB, Nicht barrierefrei)

Verkauf

Der Verkauf von Interventionswaren findet im Wege öffentlicher Ausschreibungen nach EU-rechtlichen Vorgaben statt. Die grundsätzlichen Regelungen sind in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/1240 getroffen. Zur verwaltungstechnischen Umsetzung wurden die allgemeinen Bedingungen über den Verkauf von Interventionswaren in der Bekanntmachung Nr. 23/16/51 festgelegt.

Bekanntmachung Nr. 23/16/51  (PDF, 1.000 KB, Nicht barrierefrei)
Konsolidierte Fassung durch Änderung vom 08. Januar 2018, vom 29. Januar 2018, vom 31. Januar 2018, vom 13. Juni 2018, vom 05. September 2018, vom 11. Oktober 2018, vom 07. Dezember 2018 und vom 17. Juni 2019 (doc, 116 KB, Nicht barrierefrei)

Änderung der Bekanntmachung Nr. 23/16/51 (PDF, 23 KB, Nicht barrierefrei)
2. Änderung der Bekanntmachung Nr. 23/16/51 (PDF, 26 KB, Nicht barrierefrei)
3. Änderung der Bekanntmachung Nr. 23/16/51 (PDF, 26 KB, Nicht barrierefrei)
4. Änderung der Bekanntmachung Nr. 23/16/51 (PDF, 56 KB, Nicht barrierefrei)
5. Änderung der Bekanntmachung Nr. 23/16/51 (PDF, 60 KB, Nicht barrierefrei)
6. Änderung der Bekanntmachung Nr. 23/16/51 (doc, 73 KB, Nicht barrierefrei)
7. Änderung der Bekanntmachung Nr. 23/16/51 (doc, 82 KB, Nicht barrierefrei)
8. Änderung der Bekanntmachung Nr. 23/16/51 (doc, 80 KB, Nicht barrierefrei)

Anlage 1: Bürgschaft  (doc, 54 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 2: Globalbürgschaft  (doc, 52 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 3: Veröffentlichung von Informationen  (PDF, 55 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 4: BLE-Außenstellen  (PDF, 81 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 5: Information zum Datenschutz (DSGVO) (PDF, 41 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 6: Erklärung zum elektronischen Gutschriftverfahren (doc, 44 KB, Nicht barrierefrei)

Die BLE verfügt über keine weiteren Interventionsbestände.

Butter

Zulassung als Herstellungsbetrieb

Da nur Butter in die öffentliche Lagerhaltung übernommen wird, die in einem von der BLE zugelassenen Herstellungsbetrieb hergestellt wurde, stellen wir Ihnen hier die Bekanntmachung Nr. 20/16/51 vom 4. Oktober 2016 sowie die dazugehörigen Formulare in beschreibbarer Version zur Verfügung.

Bekanntmachung Nr. 20/16/51  (PDF, 530 KB, Nicht barrierefrei)
Konsolidierte Fassung der Bekanntmachung Nr. 20/16/51 durch Änderungen vom 31.01.2018
Änderung der Bekanntmachung Nr. 20/16/51
Anlage 1  (doc, 130 KB, Nicht barrierefrei)
Anhang zu Anlage 1  (doc, 36 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 3  (doc, 40 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 3  (doc, 40 KB, Nicht barrierefrei)

Ankauf

Der Ankauf von Butter findet regelmäßig vom 1. Februar bis zum 30. September jeden Jahres statt.
Für jeden Interventionszeitraum veröffentlicht die BLE Interventionsrichtlinien mit den jeweils gültigen Regelungen.
Nach den Vorschriften der delegierten Verordnung (EU) 2016/1238 und der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 findet der Ankauf zunächst zum Festpreis bis zur Erreichung der EU-weiten Höchstmenge statt und wird danach im Ausschreibungsverfahren fortgesetzt.

Der Ankauf von Butter in die öffentliche Lagerhaltung findet nach der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1238 und der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 statt. Die hierauf basierende Richtlinie zur Durchführung des Ankaufs im Rahmen der Intervention von Butter sowie die Formulare in beschreibbarer Form werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Interventionslagerorte

Der Anbieter kann im Angebotsformular das Lager benennen, in das er die Ware liefern möchte. Zur Information stellen wir Ihnen hier die unter Vertrag genommenen Interventionslager zur Verfügung.

Liste Lagerorte (xlsx, 19 KB, Nicht barrierefrei)

Abschluss von Lagerverträgen

Um den gesetzlichen Auftrag im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung erfüllen zu können, schließt die BLE Rahmenverträge über Lagerbedingungen zur Lagerung von Butter mit Anbietern aus der Agrarwirtschaft.

Nachgefragt wird der Lagerraum im Wege einer Ausschreibung, die bezogen auf das Interventionsjahr durchgeführt wird. Durch Abschluss eines Rahmenvertrages über Lagerbedingungen ergibt sich weder eine Verpflichtung, Lagerraum vorzuhalten, noch eine Verpflichtung der BLE, Einlagerungen vorzunehmen.

Die Warenspezifischen Bestimmungen - Butter (docx, 55 KB, Nicht barrierefrei) sind Bestandteil des Rahmenvertrages.

Nach Vertragsabschluss können folgende beschreibbare Formulare benutzt werden:

Freiraummeldung (docx, 21 KB, Nicht barrierefrei)

Auftragsvergabe zur Lagerung von Butter

Aktuell ist kein Vergabeverfahren eröffnet.

Alle Vergabeunterlagen werden zukünftig auf der Vergabeplattform des Bundes unter www.evergabe-online.de eingestellt. Die Angebotsabgabe durch Interessenten kann dann nicht mehr auf postalischem Wege erfolgen, sondern ausschließlich elektronisch über diese Plattform. Hierfür ist eine einmalige, kostenlose und schnelle Registrierung des Bieters auf der Plattform erforderlich. Fragen, die sich während des Vergabeverfahrens ergeben, müssen aus Gründen der Gleichbehandlung ebenfalls über diese Plattform gestellt werden. Die Fragen sowie deren Beantwortung werden dadurch grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt.

Interessenten, die ihr Interesse an künftigen Vergabeverfahren gegenüber der BLE bereits bekundet haben, sind in einem Adressenverteiler aufgenommen worden und werden bei jeder Eröffnung eines Vergabeverfahrens per E-Mail darüber informiert. Sind Sie ebenfalls daran interessiert? Dann teilen Sie dies der BLE unter der folgenden E-Mail-Adresse mit: lagerhaltung@ble.de. Danach werden Sie auch in die Adressenliste aufgenommen und erhalten regelmäßig die Information.

Um die Vergabeunterlagen einsehen zu können, ist keine Registrierung auf der Vergabeplattform nötig.

Lagerhaltung

Während der Lagerzeit werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt, die für die Gesunderhaltung der Ware sorgen. Besteht Bedarf an den Agrarmärkten wird die Butter verkauft.

Folgende beschreibbare Formulare können nach der Einlagerung benutzt werden:

Lagerbericht (doc, 92 KB, Nicht barrierefrei)
Partiekarte (doc, 148 KB, Nicht barrierefrei)
Eigentumsschild BLE  (doc, 131 KB, Nicht barrierefrei)
Palettenkarte  (doc, 58 KB, Nicht barrierefrei)
Monatsbilanz  (doc, 130 KB, Nicht barrierefrei)

Meldewesen Lagerhalter

Einlagerungsmeldung  (doc, 78 KB, Nicht barrierefrei)
Auslagerungsmeldung  (doc, 73 KB, Nicht barrierefrei)
Anzeige über Umlagerung innerhalb des Kühlhauses

Jahresinventur

Jahresbilanz  (docx, 21 KB, Nicht barrierefrei)
Bestandsliste  (docx, 21 KB, Nicht barrierefrei)

Verkauf

Der Verkauf von Interventionswaren findet im Wege öffentlicher Ausschreibungen nach EU-rechtlichen Vorgaben statt. Die grundsätzlichen Regelungen sind in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/1240 getroffen. Zur verwaltungstechnischen Umsetzung wurden die allgemeinen Bedingungen über den Verkauf von Interventionswaren in der Bekanntmachung Nr. 23/16/51 festgelegt.

Die BLE verfügt derzeit über keine Bestände.

Bekanntmachung Nr. 23/16/51  (PDF, 1.000 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 1: Bürgschaft  (doc, 54 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 2: Globalbürgschaft  (doc, 52 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 3: Veröffentlichung von Informationen  (PDF, 55 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 4: BLE-Außenstellen  (PDF, 81 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 5: Transportbescheinigung  (doc, 56 KB, Nicht barrierefrei)

Aktuelles

Neue Interventionsrichtlinien zum Ankauf von Magermilchpulver veröffentlicht

Der Ankauf von Sprühmagermilchpulver zur öffentlichen Lagerhaltung findet regelmäßig statt, dieses Jahr vom 1. Februar bis 30. September 2024. Für diesen Zeitraum veröffentlicht die BLE Interventionsrichtlinien mit den jeweils gültigen Regelungen. Weiterlesen: Neue Interventionsrichtlinien zum Ankauf von Magermilchpulver veröffentlicht …

Magermilchpulver (verweist auf: Neue Interventionsrichtlinien zum Ankauf von Magermilchpulver veröffentlicht)
Neue Interventionsrichtlinien zum Ankauf von Butter veröffentlicht

Der Ankauf von Butter zur öffentlichen Lagerhaltung findet regelmäßig statt, dieses Jahr vom 1. Februar bis 30. September 2024. Für diesen Zeitraum veröffentlicht die BLE Interventionsrichtlinien mit den jeweils gültigen Regelungen. Weiterlesen: Neue Interventionsrichtlinien zum Ankauf von Butter veröffentlicht …

Geöffnetes Paket Butter (verweist auf: Neue Interventionsrichtlinien zum Ankauf von Butter veröffentlicht)

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