Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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Änderung der Angebotsfristen beim Verkauf von Magermilchpulver aus Interventionsbeständen

Mit der Durchführungsverordnung 2018/995 hat die Kommission die Einreichungsfristen für Angebote zum Verkauf von Magermilchpulver aus Interventionsbeständen auf grundsätzlich zwei Termine im Monat erhöht.

Die Kommission bezieht sich bei der Entscheidung darauf, dass die bisher im Jahr 2018 durchgeführten Ausschreibungsverfahren ein wachsendes Interesse der Wirtschaft an der Maßnahme gezeigt haben. Diesen Umständen soll nun Rechnung getragen werden.

Die Bekanntmachung Nr. 24/16/51 über den Verkauf von Sprühmagermilchpulver aus der öffentlichen Lagerhaltung wurde entsprechend ergänzt. Die Neufassung mit der Änderung vom 18. Juli 2018 finden Sie im Bereich "Intervention von Milchprodukten" unter Sprühmagermilchpulver - Verkauf.

Hintergrund

Die BLE ist in Deutschland für die Durchführung der Interventionsmaßnahmen zuständig. Bei der Intervention mit öffentlicher Lagerhaltung werden lagerfähige Erzeugnisse wie Sprühmagermilchpulver gekauft und in die von der BLE unter Vertrag genommenen Lager eingelagert. Nach entsprechendem Beschluss der EU-Kommission werden die Erzeugnisse zum Verkauf angeboten.

Erscheinungsdatum: 19.07.2018