Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Interventionsmaßnahmen Getreide

Mit öffentlicher Lagerhaltung

Grundsätzlich kann Getreide im Zeitraum zwischen dem 01. Oktober und dem 31. Mai zum Ankauf im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung angeboten werden. Die Rechtsgrundlagen sind die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1238 und die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240.


Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis: Mit einem Sternchen (*) gekennzeichnete Titel sind ausfüllbare Word- oder PDF-Dokumente.

Ankauf von EU-Getreide zur Intervention

1. Interventionsrichtlinien

Weichweizen

Wenn die aktuelle Marktlage es erfordert, werden an dieser Stelle die Richtlinie zur Durchführung des Ankaufs im Rahmen der Intervention von Weichweizen sowie die dazugehörigen Formulare in beschreibbarer Form und die Probenahmebestimmungen für das jeweilige Getreidewirtschaftsjahr veröffentlicht. Die Richtlinie wendet sich an diejenigen, die beabsichtigen, Getreide (zurzeit nur Weichweizen) an die BLE zu verkaufen. Sofern die Voraussetzungen für den Ankauf gegeben sind, wird das Getreide von der BLE angekauft und zur Lagerung in einem Interventionslager übernommen.

2. Bekanntmachungen über die Untersuchung von Getreideproben (Standarduntersuchung)

Zurzeit keine Informationen.

3. Bekanntmachung über die Untersuchung von Getreideproben (Mykotoxine)

Zurzeit keine Informationen.

4. Interventionslagerorte (Lagerorte)

Grundsätzlich ist vom Anbieter im Angebotsformular das Lager zu benennen, in das er die Ware liefern möchte.

Zur Information stellen wir Ihnen hier die unter Vertrag genommenen Interventionslager zur Verfügung.

Liste der Lagerorte  (xls, 74 KB, Nicht barrierefrei)

Abschluss von Lagerverträgen

Um den gesetzlichen Auftrag im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung erfüllen zu können, schließt die BLE Rahmenverträge über Lagerbedingungen zur Lagerung von Getreide mit Anbietern aus der Agrarwirtschaft.

Nachgefragt wird der Lagerraum im Wege einer Ausschreibung, die bezogen auf das Interventionsjahr durchgeführt wird. Durch Abschluss eines Rahmenvertrages über Lagerbedingungen ergibt sich weder eine Verpflichtung, Lagerraum vorzuhalten, noch eine Verpflichtung der BLE, Einlagerungen vorzunehmen. Die Warenspezifische Bestimmungen - Getreide (docx, 80 KB, Nicht barrierefrei) sind Bestandteil des Rahmenvertrages.

Nach Vertragsabschluss können folgende beschreibbare Formulare benutzt werden:
Freiraummeldung (docx, 23 KB, Nicht barrierefrei)

Auftragsvergabe zur Lagerung von Weichweizen

Aktuell ist kein Vergabeverfahren eröffnet.

Alle Vergabeunterlagen werden zukünftig auf der Vergabeplattform des Bundes unter www.evergabe-online.de eingestellt. Die Angebotsabgabe durch Interessenten kann dann nicht mehr auf postalischem Wege erfolgen, sondern ausschließlich elektronisch über diese Plattform. Hierfür ist eine einmalige, kostenlose und schnelle Registrierung des Bieters auf der Plattform erforderlich. Fragen, die sich während des Vergabeverfahrens ergeben, müssen aus Gründen der Gleichbehandlung ebenfalls über diese Plattform gestellt werden. Die Fragen sowie deren Beantwortung werden dadurch grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt.

Interessenten, die ihr Interesse an künftigen Vergabeverfahren gegenüber der BLE bereits bekundet haben, sind in einem Adressenverteiler aufgenommen worden und werden bei jeder Eröffnung eines Vergabeverfahrens per E-Mail darüber informiert. Sind Sie ebenfalls daran interessiert? Dann teilen Sie dies der BLE unter der folgenden E-Mail-Adresse mit: lagerhaltung@ble.de. Danach werden Sie auch in die Adressenliste aufgenommen und erhalten regelmäßig die Information.
Um die Vergabeunterlagen einsehen zu können, ist keine Registrierung auf der Vergabeplattform nötig.

Lagerhaltung

Vor Einlagerung von Interventionsgetreide ist die Vorbereitung der Lagerstelle anhand der "Checkliste Vorbereitung der Lagerstelle (doc, 80 KB, Nicht barrierefrei)" zu dokumentieren und entsprechend zu versenden.

Während der Lagerzeit werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt, die für die Gesunderhaltung der Ware sorgen. Besteht Bedarf an den Agrarmärkten wird das Interventionsgetreide verkauft.

Folgende beschreibbare Formulare können nach der Einlagerung benutzt werden:

Dokumentation der Gefährdungen  (doc, 260 KB, Nicht barrierefrei)
Lagerbericht (doc, 92 KB, Nicht barrierefrei)
Partietafel  (doc, 157 KB, Nicht barrierefrei)
Eigentumsschild BLE  (doc, 131 KB, Nicht barrierefrei)
Monatsbilanz  (doc, 127 KB, Nicht barrierefrei)

Meldewesen Lagerhalter

Bearbeitungsanzeige  (doc, 53 KB, barrierefrei)
Bearbeitungsprotokoll  (doc, 70 KB, barrierefrei)
Einlagerungsmeldung  (doc, 102 KB, barrierefrei)
Auslagerungsmeldung  (doc, 78 KB, barrierefrei)
Anlage zur Auslagerungsmeldung  (doc, 90 KB, barrierefrei)
Anzeige über Umlagerung

Jahresinventur

Jahresbilanz * (docx, 22 KB, Nicht barrierefrei)
Bestandsliste * (docx, 20 KB, Nicht barrierefrei)

Verkauf von Interventionsgetreide

Der Verkauf von Interventionswaren findet im Wege öffentlicher Ausschreibungen nach EU-rechtlichen Vorgaben statt. Die grundsätzlichen Regelungen sind in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/1240 getroffen. Zur verwaltungstechnischen Umsetzung wurden die allgemeinen Bedingungen über den Verkauf von Interventionswaren in der Bekanntmachung Nr. 23/16/51 festgelegt.

Die BLE verfügt derzeit über keine Bestände.

Bekanntmachung Nr. 23/16/51  (PDF, 1.000 KB, Nicht barrierefrei)
Konsolidierte Fassung durch Änderung vom 08. Januar 2018, vom 29. Januar 2018, vom 31. Januar 2018, vom 13. Juni 2018, vom 05. September 2018, vom 11. Oktober 2018, vom 07. Dezember 2018 und vom 17. Juni 2019 (doc, 116 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 1: Bürgschaft  (doc, 54 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 2: Globalbürgschaft  (doc, 52 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 3: Veröffentlichung von Informationen  (PDF, 55 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 4: BLE-Außenstellen  (PDF, 81 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 5: Transportbescheinigung  (doc, 56 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 5: Information zum Datenschutz (DSGVO) (PDF, 41 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 6: Erklärung zum elektronischen Gutschriftverfahren (doc, 44 KB, Nicht barrierefrei)