Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Intervention von Fleisch

Ankauf

Aktuell gibt es keine Maßnahme.

Öffentliche Lagerhaltung von Rindfleisch

Nach den grundsätzlichen Regelungen der delegierten Verordnung (EU) 2016/1238 und der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 ist vorgesehen, dass die BLE, also Zahlstelle Rinderhälften, jeweils als Vorder- und Hinterviertel ankauft. Diese Viertel werden dann in speziellen Zerlegebetrieben in Teilstücke zerlegt, die dann in Kühlhäuser eingelagert werden. Im Falle einer bevorstehenden Intervention wird die BLE daher im Wege öffentlicher Vergabeverfahren sowohl die Zerlegeleistung als auch die Lagerung ausschreiben.

Abschluss von Verträgen zur Herstellung von Rindfleisch-Teilstücken

Um den gesetzlichen Auftrag im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung erfüllen zu können, schließt die BLE Rahmenverträge über die Herstellung von Rindfleisch-Teilstücken mit Zerlegebetrieben.

Nachgefragt wird die Zerlegeleistung im Wege einer Ausschreibung, die alle zwei Jahre durchgeführt wird.

Nach Vertragsabschluss können folgende beschreibbare Formulare benutzt werden:

Meldung Zerlege- und Schockfrostkapazität (docx, 65 KB, Nicht barrierefrei)
Palettenkarte (docx, 40 KB, Nicht barrierefrei)

Abschluss von Lagerverträgen

Um den gesetzlichen Auftrag im Rahmen der öffentlichen Lagerhaltung erfüllen zu können, schließt die BLE Rahmenverträge über Lagerbedingungen zur Lagerung von Rindfleisch-Teilstücken mit Anbietern aus der Agrarwirtschaft.

Nachgefragt wird der Lagerraum im Wege einer Ausschreibung, die alle zwei Jahre durchgeführt wird. Durch Abschluss eines Rahmenvertrages über Lagerbedingungen ergibt sich weder eine Verpflichtung, Lagerraum vorzuhalten, noch eine Verpflichtung der BLE, Einlagerungen vorzunehmen. Die Warenspezifische Bestimmungen - Rindfleisch (doc, 116 KB, Nicht barrierefrei) sind Bestandteil des Rahmenvertrages.
Nach Vertragsabschluss können folgende beschreibbare Formulare benutzt werden:

Freiraummeldung (docx, 22 KB, Nicht barrierefrei)

Auftragsvergabe zur Herstellung von Rindfleisch-Teilstücken/ Auftragsvergabe zur Lagerung von Rindfleisch

Aktuell ist kein Vergabeverfahren eröffnet.

Alle Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes unter www.evergabe-online.de eingestellt. Die Angebotsabgabe durch Interessenten kann nicht mehr auf postalischem Wege erfolgen, sondern ausschließlich elektronisch über diese Plattform. Hierfür ist eine einmalige, kostenlose und schnelle Registrierung des Bieters auf der Plattform erforderlich. Fragen, die sich während des Vergabeverfahrens ergeben, müssen aus Gründen der Gleichbehandlung ebenfalls über diese Plattform gestellt werden. Die Fragen sowie deren Beantwortung werden dadurch grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt.

Interessenten, die ihr Interesse an künftigen Vergabeverfahren gegenüber der BLE bereits bekundet haben, sind in einem Adressenverteiler aufgenommen worden und werden bei jeder Eröffnung eines Vergabeverfahrens per E-Mail darüber informiert. Sind Sie ebenfalls daran interessiert? Dann teilen Sie dies der BLE unter der folgenden E-Mail-Adresse mit: lagerhaltung@ble.de. Danach werden Sie auch in die Adressenliste aufgenommen und erhalten regelmäßig die Information.
Um die Vergabeunterlagen einsehen zu können, ist keine Registrierung auf der Vergabeplattform nötig.

Interventionslagerorte (Lagerorte)

Liste der Lagerorte (xls, 74 KB, Nicht barrierefrei)

Lagerhaltung

Während der Lagerzeit werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt, die für die Gesunderhaltung der Ware sorgen. Besteht Bedarf an den Agrarmärkten, wird das Interventionsrindfleisch verkauft.

Folgende beschreibbare Formulare können nach der Einlagerung benutzt werden:

Lagerbericht (docx, 26 KB, Nicht barrierefrei)
Partiekarte (docx, 84 KB, Nicht barrierefrei)
Palettenkarte (docx, 40 KB, Nicht barrierefrei)
Eigentumsschild BLE (docx, 79 KB, Nicht barrierefrei)
Monatsbilanz (docx, 60 KB, Nicht barrierefrei)

Meldewesen Lagerhalter

Anzeige Umlagerung (docx, 20 KB, Nicht barrierefrei)

Jahresinventur

Jahresbilanz Hinterviertel (dotx, 20 KB, Nicht barrierefrei)
Jahresbilanz Vorderviertel (dotx, 19 KB, Nicht barrierefrei)
Bestandsliste (dotx, 21 KB, Nicht barrierefrei)

Verkauf

Der Verkauf von Interventionswaren findet im Wege öffentlicher Ausschreibungen nach EU-rechtlichen Vorgaben statt. Die grundsätzlichen Regelungen sind in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/1240 getroffen. Zur verwaltungstechnischen Umsetzung wurden die allgemeinen Bedingungen über den Verkauf von Interventionswaren in der Bekanntmachung Nr. 23/16/51 festgelegt.

Die BLE verfügt derzeit über keine Bestände.

Bekanntmachung Nr. 23/16/51  (PDF, 1.000 KB, Nicht barrierefrei)
Konsolidierte Fassung durch Änderung vom 08. Januar 2018, vom 29. Januar 2018, vom 31. Januar 2018, vom 13. Juni 2018, vom 05. September 2018, vom 11. Oktober 2018, vom 07. Dezember 2018 und vom 17. Juni 2019 (doc, 116 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 1: Bürgschaft  (doc, 54 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 2: Globalbürgschaft  (doc, 52 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 3: Veröffentlichung von Informationen  (PDF, 55 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 4: BLE-Außenstellen  (PDF, 81 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 5: Transportbescheinigung  (doc, 56 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 5: Information zum Datenschutz (DSGVO) (PDF, 41 KB, Nicht barrierefrei)
Anlage 6: Erklärung zum elektronischen Gutschriftverfahren (doc, 44 KB, Nicht barrierefrei)