Ausschreibung für die Lagerung von Rindfleisch-Teilstücken
Wenn es zu einer Intervention auf dem Rindfleischsektor kommt, muss die übernommene Ware in Kühlhäusern eingelagert werden können. Jetzt hat die BLE die Bekanntmachung Nummer 01/16/51 "Lagerraum für die Lagerung von Rindfleisch (Teilstücke)" veröffentlicht.
Das Angebot zu der Bekanntmachung (Anlage 1) kann bei der BLE angefordert werden (lagerhaltung@ble.de).
Die Ausschreibung ist auf den Abschluss von Rahmenverträgen über Lagerbedingungen zur Lagerung von Interventionswaren gerichtet, zu denen in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 Einlagerungen von schockgefrorenem, entbeintem, zerlegtem und in Kartons verpacktem Rindfleisch (Teilstücke) erfolgen können.
Die Ausschreibungsunterlagen und die entsprechenden Anlagen können auf der Internetseite der BLE heruntergeladen werden: Intervention Fleisch.