Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Förderprogramm für den Export deutscher Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Um die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft bei ihren Bemühungen zur Erschließung neuer Auslandsmärkte zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein über die BLE koordiniertes Unterstützungsprogramm aufgelegt.

Die Ziele des BMEL-Förderprogramms sind in erster Linie die Erschließung von kaufkräftigen Auslandsmärkten für deutsche Produkte und eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Darüber hinaus gilt es, das Absatzpotenzial deutscher Produkte im Ausland zu vergrößern und den Kreis exportierender Unternehmen auszudehnen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen unterstützt werden, durch Erhöhung ihrer Exportaktivitäten langfristig Arbeitsplätze – insbesondere im ländlichen Raum – zu erhalten und neue zu schaffen.

Die BLE fungiert als Projektträger im Auftrag des BMEL. Sie berät und unterstützt die Antragsteller, bereitet die Entscheidungen vor und begleitet die Antragsteller während der Durchführung der Maßnahmen.

Die Maßnahmen sind vielseitig und können teilweise aufeinander aufbauen. Vor allem zählen dazu:

im Inland

  • die Durchführung von Markt- und Produktstudien,
  • Schulungen geeigneter Mitarbeiter interessierter Unternehmen,
  • Identifizierung und Ansprache potenzieller Teilnehmer am Förderprogramm und
  • einzelbetriebliche Beratungen.

im Ausland

  • Markterkundungsreisen,
  • Geschäftsreisen,
  • Informationsveranstaltungen,
  • Kontaktbörsen
  • imagefördernde Maßnahmen zur Marktsicherung und zum Marktausbau (z. B. die Organisation von Veranstaltungen zur Produktpräsentation),
  • Wirtschaftsdelegationsreisen,
  • Erstellung von Print- und E-Medien zur Information von Kunden und Verbrauchern.

Begleitend können etwa Reisen ausländischer Behördenvertreter nach Deutschland, das Veranstalten von Fachkongressen und Tagungen, die dem Austausch und der Vernetzung von Fachinformationen und -kenntnissen dienen, sowie Feldtage, Maschinenvorführungen oder Tierschauen im Ausland gefördert werden.

Grundsätzlich können maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben erstattet werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.agrarexportfoerderung.de.

Verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten bei Auslandsaktivitäten

Bitte beachten Sie bei Ihrer Beteiligung an Maßnahmen des BMEL-Agrarexportförderprogramms den Leitfaden der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln im Ausland. Die Empfehlungen der OECD-Mitgliedsländer decken viele Themen ab, darunter Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Umweltstandards und Korruptionsbekämpfung. Dabei tragen Unternehmen nicht nur für ihr eigenes Verhalten Verantwortung, sondern auch für ihre Lieferketten. Hier können Sie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (PDF-Datei) herunterladen.

Ferner wird auf den gemeinsam von der OECD und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) entwickelten Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten hingewiesen.