Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Ein- und Ausfuhrlizenzen im Sektor Rindfleisch

Die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen im Sektor Rindfleisch in beziehungsweise aus der Europäischen Union ist gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse) sowie den geltenden Lizenzbestimmungen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1237 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/1239 zum Teil an die Vorlage einer Lizenz gebunden.

Für die Beantragung und Erteilung von Ein- und Ausfuhrlizenzen gelten die Verordnungen (EU) 2016/1237 und 2016/1239 der Kommission.
Aktuelle Informationen zu Ein- und Ausfuhrlizenzen  (PDF, 53 KB, Nicht barrierefrei)
Interaktive Ausfüllhilfe zur Lizenzbeantragung  (PDF, 4 MB, Nicht barrierefrei)

Lizenzpflichten Einfuhr

Für die reguläre Einfuhr von Erzeugnissen im Sektor Rindfleisch ist grundsätzlich keine Einfuhrlizenz erforderlich. Eine Lizenzpflicht besteht nur für Einfuhren innerhalb bestimmter Kontingente, mit denen eine Einfuhr zu verringertem Zollsatz und mengenmäßiger Beschränkung innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Einfuhrkontingentjahr) möglich ist. Die Auflistung der Kontingente und die gegebenenfalls von den allgemein gültigen Anforderungen an die Lizenzbeantragung abweichenden Regelungen ergeben sich aus der delegierten Verordnung (EU) 2020/760 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vorschriften für die Verwaltung von Einfuhr- und Ausfuhrzollkontingenten, für die eine Lizenzregelung gilt, sowie zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Leistung von Sicherheiten im Rahmen der Verwaltung von Zollkontingenten und der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 der Kommission vom 17. Dezember 2019 mit Durchführungsbestimmungen zu den Verordnungen (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1308/2013 und (EU) Nr. 510/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Verwaltungssystem für Zollkontingente mit Lizenzen in der jeweils aktuellen Fassung.

Für lizenzfreie reguläre Einfuhren geben die zuständigen Zollstellen nähere Auskunft zum Einfuhrverfahren und der zolltechnischen Abwicklung für die Überführung in den freien Verkehr in der EU.

Informationen zu einzelnen Einfuhrkontingenten

Lizenzpflichten Ausfuhr

Für die reguläre Ausfuhr von Erzeugnissen im Sektor Rindfleisch ist grundsätzlich keine Lizenz erforderlich. Mit Artikel 1 Nr. 56 der Verordnung (EU) 2021/ 2117 und der Aufhebung von Teil III Kapitel VI der Verordnung (EU) Nr. 1308/ 2013 mit Wirkung vom 07.12.2021 wurde die Ausfuhrerstattung für landwirtschaftliche Erzeugnisse endgültig abgeschafft. Damit entfällt auch die Lizenzpflicht für bestimmte Erzeugnisse, soweit sie lediglich als Voraussetzung für die Beantragung und Gewährung einer Ausfuhrerstattung bestand.

Allgemeine Informationen und Anleitungen

Soweit sich aus den warenspezifischen Informationen keine Abweichungen oder Besonderheiten ergeben, sind die allgemeinen Informationen und Anleitungen zu beachten.

Rechtlicher Hinweis

Lizenzanträge, die nicht mit Hilfe der Anwendung ELA-Online gestellt werden, sind grundsätzlich auf dem Postweg in schriftlicher Form im Original mit rechtsgültiger Unterschrift einzureichen. Lizenzanträge, sonstige Anträge, Erklärungen, Rechtsbehelfe usw. können auch über die zentrale Adresse info@ble.de versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über info@ble.de-mail.de durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung übermittelt werden. Eine Vorabübermittlung der Lizenzanträge per Telefax ist lediglich zur Fristwahrung vorgesehen. Das Postfach des Lizenzreferats Lizenzen@ble.de steht nur für Anfragen und rein informelle Korrespondenz zur Verfügung. Die Lizenzen sowie alle Dokumente und sonstige Unterlagen, die im Original oder in beglaubigter Form vorzulegen sind, müssen immer auf dem Postweg übermittelt werden.

Information zur Übermittlung von Unterlagen per Telefax (PDF, 130 KB, Nicht barrierefrei)