Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Ein- und Ausfuhrlizenzen im Sektor Eier

Die Ein- und Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in die bzw. aus der Europäischen Union ist im Sektor Eier zum Teil an die Vorlage einer bei der BLE zu beantragenden Lizenz gebunden.

Für die Beantragung und Erteilung von Ein- und Ausfuhrlizenzen gelten die Verordnungen (EU) 2016/1237 und 2016/1239 der Kommission.

Aktuelle Informationen zu Ein- und Ausfuhrlizenzen  (PDF, 53 KB, Nicht barrierefrei)
Interaktive Ausfüllhilfe zur Lizenzbeantragung  (PDF, 4 MB, Nicht barrierefrei)

Spezifische Hinweise zur Einfuhr

Für die reguläre Einfuhr von Eiern ist grundsätzlich keine Einfuhrlizenz erforderlich. Zollbegünstigte Einfuhren im Rahmen der Kontingentregelungen sind jedoch bis auf weiteres lizenzpflichtig.

Nähere Angaben dazu können bei den unten unter "Kontakt – Einfuhr" angegebenen Ansprechpartnern erfragt werden.

Spezifische Hinweise zur Ausfuhr

Für reguläre und die Ausfuhren ohne Erstattung wird keine Lizenz benötigt. Durch die Schließung der EU-Zahlstelle DE 02 beim Hauptzollamt Hamburg mit Wirkung zum 31.05.2021 werden ab dem 01.06.2021 keine Ausfuhrerstattungen mehr gezahlt, auch wenn die entsprechenden Rechtsgrundlagen im EU-Recht derzeit noch gültig sind. Damit entfällt auch die Lizenzpflicht für bestimmte Erzeugnisse, soweit sie lediglich als Voraussetzung für die Beantragung und Gewährung einer Ausfuhrerstattung bestand.

Allgemeine Informationen und Anleitungen

Soweit sich aus den warenspezifischen Informationen keine Abweichungen oder Besonderheiten ergeben, sind die allgemeinen Informationen und Anleitungen zu beachten.

Rechtlicher Hinweis

Lizenzanträge, die nicht mit Hilfe der Anwendung ELA-Online gestellt werden, sind grundsätzlich auf dem Postweg in schriftlicher Form im Original mit rechtsgültiger Unterschrift einzureichen. Lizenzanträge, sonstige Anträge, Erklärungen, Rechtsbehelfe usw. können auch über die zentrale Adresse info@ble.de versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über info@ble.de-mail.de durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung übermittelt werden. Eine Vorabübermittlung der Lizenzanträge per Telefax ist lediglich zur Fristwahrung vorgesehen. Das Postfach des Lizenzreferats Lizenzen@ble.de steht nur für Anfragen und rein informelle Korrespondenz zur Verfügung. Die Lizenzen sowie alle Dokumente und sonstige Unterlagen, die im Original oder in beglaubigter Form vorzulegen sind, müssen immer auf dem Postweg übermittelt werden.

Information zur Übermittlung von Unterlagen per Telefax (PDF, 130 KB, Nicht barrierefrei)