Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Hand mit Saatgut für Winterraps Saatgut Raps Saatgut für Winterraps Quelle: www.oekolandbau.de / Copyright BLE / Thomas Stephan

Marktorganisation Saatgut

Zur Stabilisierung des Saatgutmarktes wurde von der EG eine Gemeinsame Marktorganisation für Saatgut errichtet, die Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen für bestimmte landwirtschaftliche Arten, größtenteils sind dies Futterpflanzenarten, vorsieht.

Marktbeobachtung

Zur Marktbeobachtung und -überwachung teilen die Mitgliedstaaten der EG-Kommission jährlich Anbauflächen, Erntemengen, Durchschnittspreise, Lagerbestände der unter die Marktorganisation Saatgut fallenden Arten mit.

Erzeugerbeihilfen

Ab dem Wirtschaftsjahr 2005/2006 werden keine mengenbezogenen Beihilfen für Saatgut mehr gewährt. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik vom 21.07.2004 (BGBl. I Nr. 38 vom 26.07.2004) wurden die Vorschriften der EG-Verordnung über die Einfürung einer einheitlichen Betriebsprämienregelung nach Titel III der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 vom 29.09.2003 umgesetzt. Dieses Gesetz sieht die Zahlung einer einheitlichen Betriebsprämie vor, die auch die Saatguterzeugung umfasst. Diese Prämie wird von den Landesbehörden gewährt.