Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Europäische Agrarerzeugnisse

Antragsverfahren

Vorschläge für Programme zu Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse sind bei der Exekutivagentur für die Forschung (REA) zu stellen.

Adresse:

European Research Executive Agency (REA)
Place Rogier 16
1049 Bruxelles
Belgien

Kontaktdaten:

Internet:
https://ec.europa.eu/info/departments/european-research-executive-agency_de
https://rea.ec.europa.eu/index_en

Die Bekanntmachung zur Einreichung von Anträgen wird im Januar jedes Jahres veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission: Absatzförderung von Agrarerzeugnissen - Maßnahmen.

Es ist das von der EU-Kommission vorgegebene Antragsformular zu verwenden.

Die Vorschläge zu Programmen werden von der REA geprüft und bewertet. Der voraussichtliche Zeitplan von der Antragstellung bis zur Entscheidung der Kommission:

  • im Januar jedes Jahres: Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
  • im April desselben Jahres: Abgabefrist für Programmvorschläge
  • im Oktober desselben Jahres: Beschluss über die angenommenen Programme
  • ab November desselben Jahres – spätestens 90 Tage nach Beschluss: Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen

Die Auswahl der Durchführungsstelle und Prüfung der Auswahl hat vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen zu erfolgen.

Blätterfunktion

Inhalt des Dossiers

  1. Gesetzliche Grundlagen
  2. Antragsverfahren
  3. Wettbewerbsverfahren für die Auswahl der Durchführungsstelle
  4. Durchführung der Programme
  5. Fragen und Antworten
  6. Internetangebote genehmigter Programme