Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Europäische Agrarerzeugnisse
Antragsverfahren
Vorschläge für Programme zu Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse sind bei der Exekutivagentur für die Forschung (REA) zu stellen.
Adresse:
European Research Executive Agency (REA)
Place Rogier 16
1049 Bruxelles
Belgien
Kontaktdaten:
Internet:
https://ec.europa.eu/info/departments/european-research-executive-agency_de
https://rea.ec.europa.eu/index_en
Die Bekanntmachung zur Einreichung von Anträgen wird im Januar jedes Jahres veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission: Absatzförderung von Agrarerzeugnissen - Maßnahmen.
Es ist das von der EU-Kommission vorgegebene Antragsformular zu verwenden.
Die Vorschläge zu Programmen werden von der REA geprüft und bewertet. Der voraussichtliche Zeitplan von der Antragstellung bis zur Entscheidung der Kommission:
- im Januar jedes Jahres: Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
- im April desselben Jahres: Abgabefrist für Programmvorschläge
- im Oktober desselben Jahres: Beschluss über die angenommenen Programme
- ab November desselben Jahres – spätestens 90 Tage nach Beschluss: Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen
Die Auswahl der Durchführungsstelle und Prüfung der Auswahl hat vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen zu erfolgen.
Zum Thema
- Informationen zu internationalen Märkten
- Leitlinien für Wettbewerbsverfahren (PDF, 144 KB, Nicht barrierefrei)
- Nationale Kriterien zur Durchführung von Wettbewerbsverfahren unter Berücksichtigung der Leitlinien der Europäischen Kommission (PDF, 53 KB, Nicht barrierefrei)
- Finanzhilfevereinbarung (PDF, 2 MB, Nicht barrierefrei)
- Veranschlagtes Budget – Anhang 2 (xlsx, 26 KB, Nicht barrierefrei)
- Kostenaufstellung – Anhang 4 (xlsx, 26 KB, Nicht barrierefrei)
- Erläuterungen zur Musterfinanzhilfevereinbarung (PDF, 6 MB, Nicht barrierefrei)
- Datenschutzhinweise (PDF, 145 KB, Nicht barrierefrei)