Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Antragsverfahren

Vorschläge für Programme zu Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse sind bei der Exekutivagentur für die Forschung (REA) zu stellen.

Adresse:

European Research Executive Agency (REA)
Place Rogier 16
1049 Bruxelles
Belgien

Kontaktdaten:

Internet:
https://ec.europa.eu/info/departments/european-research-executive-agency_de
https://rea.ec.europa.eu/index_en

Die Bekanntmachung zur Einreichung von Anträgen wird im Januar jedes Jahres veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission: Absatzförderung von Agrarerzeugnissen - Maßnahmen.

Es ist das von der EU-Kommission vorgegebene Antragsformular zu verwenden.

Die Vorschläge zu Programmen werden von der REA geprüft und bewertet. Der voraussichtliche Zeitplan von der Antragstellung bis zur Entscheidung der Kommission:

  • im Januar jedes Jahres: Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
  • im April desselben Jahres: Abgabefrist für Programmvorschläge
  • im Oktober desselben Jahres: Beschluss über die angenommenen Programme
  • ab November desselben Jahres – spätestens 90 Tage nach Beschluss: Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen

Die Auswahl der Durchführungsstelle und Prüfung der Auswahl hat vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen zu erfolgen.