Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Informationen für Antragssteller

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind nichtstaatliche Organisationen - unabhängig von der gewählten Rechtsform - mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die über Erfahrungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung und als Träger von Praktikantenprogrammen verfügen.

Mit dem Praktikantenprogramm sollen nichtstaatliche Organisationen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
unterstützt werden,

  • die junge Nachwuchskräfte des Agrarbereichs aus der Russischen Föderation, Ukraine, Republik Belarus sowie die Republik Kasachstan fördern, indem Sie Ihnen ein mehrmonatiges Praktikum in der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen (Dauer des Aufenthaltes 3 - 6 Monate).
  • deutsche Fachkräfte des Agrarbereichs mit einer geschlossenen Berufsausbildung der klassischen Agrarberufe Land-, Haus-, Pferde- und Forstwirtschaft sowie Garten- und Weinbau, die bereits über gewisse berufspraktische Erfahrungen verfügen sowie Studenten agrarwissenschaftlicher Studiengänge ein Auslandspraktikum in Europa sowie Übersee ermöglichen (Dauer des Aufenthaltes 3 - 12 Monate).
  • deutsche Agrarstudenten, besonders aus dem Fachbereich Gartenbau, nach Japan entsenden (Dauer des Aufenthaltes 6 - 12 Monate).

Um einen erfolgreichen Verlauf des Praktikums zu gewährleisten, haben die Organisationen schon in Bezug auf die Auswahl der Teilnehmer eine besondere Sorgfaltspflicht. Die Organisationen tragen dafür Sorge, dass die Gastbetriebe mit den Bildungszielen des Praktikantenprogramms vertraut sind und einen aktiven Beitrag zur Zielerreichung leisten. Die Programmteilnehmer reisen als geschlossene Gruppe an und ab.

Antragsstellung

Projektanträge sind bei dem Referat 323 einzureichen. Bei easy-Online erhalten Sie weitergehende Informationen (siehe Verweise am Ende der Seite).

Die Anträge (mit Beginn der Maßnahme ab 01.01.2016) müssen uns bis spätestens zum 02.10.2015. (in easy-Online und ausgedruckt mit Unterschrift) eingegangen sein. Nur so können wir gewährleisten, dass eine Bescheidung vor Maßnahmenbeginn durch uns stattfindet. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist beim Praktikantenprogramm nicht möglich. Für früher beginnende Vorhaben ist dementsprechend ein Antrag früher einzureichen.

Bitte drucken Sie den online erstellten Antrag (siehe easy-Online Plattform) aus und senden Sie uns den unterschriebenen Antrag in zweifacher Ausfertigung per Post an die

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 323
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Online-Antrages die Datei "Anmerkungen zum Antrag".

Bitte fügen Sie den Antragsunterlagen die unterschriebene Eigenerklärung und die ausgefüllte Erklärung zur KMU-Definition aus. Ebenfalls benötigen wir von Ihnen die unterschriebene Erklärung zum Pflichtpraktikum.

Beachten Sie bitte, dass ein Antrag nur in der Kombination Online-Formular und Zusendung des unterschriebenen Ausdrucks möglich ist. Anträge müssen auf dem Postweg, per Telefax oder über info@ble.de versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über info@ble.de-mail.de durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung übermittelt werden. Andere E-Mail-Adressen stehen nur für die allgemeine Kommunikation zur Verfügung, über sie ist kein elektronischer Rechtsverkehr möglich.

Es gilt die "Richtlinie über die Förderung der Durchführung eines Praktikantenaufenthaltes für jungen Nachwuchskräfte des Agrarbereichs aus Mittel- und Osteuropa sowie Zentralasien in der Bundesrepublik" vom 1.4.2015.

Projekte können nach der Maßgabe dieser Richtlinie und nach den Verwaltungsvorschriften (VV) zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen auf Ausgabenbasis gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.