Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Liste der in Deutschland klassifizierten Rebsorten

Gemäß Artikel 81 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erstellen die Mitgliedstaaten eine Klassifizierung der Rebsorten, die in ihrem Hoheitsgebiet zum Zwecke der Weinerzeugung angepflanzt, wiederangepflanzt oder veredelt werden dürfen. In Deutschland sind die Bundesländer für die Klassifizierung der Rebsorten zuständig. Für kennzeichnungsrechtliche Fragen sind weiterhin die jeweiligen Landeslisten heranzuziehen.

Liste der in Deutschland klassifizierten Rebsorten (PDF, 33 KB, Nicht barrierefrei)

Liste der in Deutschland klassifizierten Rebsorten (Tabelle) (xlsx, 24 KB, Nicht barrierefrei)